(ddp direct)München, 15. Februar 2012. Der Freistaat Bayern hat festgelegt, dass sowohl in der Primär- als auch in der Sekundär- und Tertiärprävention zukünftig Umsatzsteuer bezahlt werden muss. Und dies, obwohl nachgewiesenermaßen bei schon vorhandenen Beschwerden therapeutisch sinnvolle Bewegung und gezielte Gymnastik unter Aufsicht eines Spezialisten wie eines Physiotherapeuten die beste Prophylaxe gegen einen Rückfall in die Ausgangsbeschwerden bedeutet. Die ohnehin schwierige Motivation des Patienten, mit Hilfe der Physiotherapeuten mehr für seine Gesundheit zu tun, spart nicht unerhebliche Kosten bzw. senkt die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Doch nun will der Fiskus auch daran noch verdienen!
Und so sieht die Realität in Zukunft aus: Frau Müller, 66 Jahre alt, Hausfrau, geht mit Rückenschmerzen zum Orthopäden. Nach erfolgter Untersuchung werden ihr verschiedene Therapien wie z. B. Magnetfeldmatte und Hydrojet angeboten. Alles Leistungen, die sie selbst bezahlen muss (IGEL-Leistungen) ohne Umsatzsteuer, deren Wirksamkeit aber nicht nachgewiesen ist. Da die Schmerzen nach 6 Wochen nicht besser werden, verordnet der Orthopäde endlich Manuelle Therapie vom Physiotherapeuten. Durch die gezielte Behandlung tritt eine deutliche Schmerzlinderung bei der Patientin ein.
Obwohl die Wirkung gerätegestützter Krankengymnastik bei Patienten mit chronischem Rückenschmerz zweifelsfrei nachgewiesen ist, weigert sich der Arzt mit Verweis auf das von der KV gedeckelte Budget ein weiteres Rezept auszustellen. Da die Patientin aber von der Therapie überzeugt ist, zahlt sie die Weiterbehandlung aus eigener Tasche und wird durch die Erhebung der Umsatzsteuer auf diese Leistungen zusätzlich abgestraft.
Ein anderes Beispiel: Ein Schlaganfallpatient wird 3 Monate lang vom Physiotherapeuten behandelt. Der zuständige Arzt will - wieder aus Budgetgründen - keine weitere Therapie verordnen, obwohl diese dringend geboten ist. Ohne Physiotherapie kann der Patient seinen verkrampften, hochgezogenen Arm und seine Faust nicht lockern und hat ständig große Schmerzen. Der Patient entschließt sich, die Behandlung auf Selbstzahlerbasis fortzuführen, muss aber jetzt durch die Umsatzsteuer einen deutlich höheren Betrag zahlen.
Aber auch bei der Primärprävention (Vorbeugung ohne vorhandene Beschwerden) ist es vollkommen unverständlich, wenn Umsatzsteuer die Kosten für Patienten erheblich steigert. Denn auch für die Physiotherapeuten gilt der Leitsatz Vorbeugung ist die beste Therapie und spart Kosten. Deshalb fordern wir Physiotherapeuten die Politik auf, umgehend die unsinnige und kontraproduktive Umsatzsteuer für Physiotherapeutische Leistungen in Behandlung und Prävention abzuschaffen, zum Wohl und zur Motivation des Patienten und um dadurch nicht unerhebliche Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen zu sparen.
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