Während eines Hausbesuchs machen die Gutachter "Bestandsaufnahme" über die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers. Wie sich Betroffene und deren Angehörige auf diesen wichtigen Termin vorbereiten, zeige ich Ihnen. Ich informiere Sie, worauf die Gutachter des MDK bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein Auge haben und mit welchen Fragen zu rechnen ist. Parallel dazu empfehle ich Ihnen i m m e r die Erstellung eines eigenen Pflegegutachtens, denn der MDK ist angehalten restritkiv zu bewerten. Nur eine 2. Meinung (ein Pflegegutachten) kann ihnen letztlich Sicherheit dazu geben, ob die Einstufung durchd en MDK in Ordnung ist.