Angehörige oder wir selber werden mit dem Thema „Pflege“ als Betroffene konfrontiert. Pflege ist immer mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden. Kosten die sich zum Teil von der Pflegeversicherung erstatten lassen können. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen bedarf es eines Pflegegutachtens. Dieses erstellt im Regelfall der medizinische Dienst der zuständigen Krankenkasse.
Aber hier ist VORSICHT geboten, denn oftmals erlebt man eine nicht sachgerechte Einstufung des Pflegeaufwands durch den MDK.
Um hier eine qualifizierte 2.Meinung zu haben, empfehle ich Ihnen immer die Einholung eines 2.ten, in ihrem Auftrag erstellten, Pflegegutachtens.
Für die Erstellung dieses Pflegegutachtens stehe ich Ihnen zur Verfügung. Unter der obengenannten Telefonnummer erreichen sie mich für sie kostenfrei.