Neurodermitis muss endlich als schwerwiegende
Erkrankung anerkannt werden, damit Betroffene ihre Basissalben von
der Kasse erstattet bekommen können. Dazu muss der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) die therapienotwendigen Salben auf die
OTC-Erstattungsliste setzen. Wie wichtig dieser Schritt ist, zeigen
auch aktuelle Untersuchungen der Deutschen Dermatologischen
Gesellschaft (DDG) zur Versorgungslage von Neurodermitikern in
Deutschland. "Es ist allerhöchste Zeit, dieses Versorgungsdefizit zu
beseitigen", sagt Henning Fahrenkamp, BPI-Hauptgeschäftsführer. "Die
notwendige Therapie darf bei der schwerwiegenden chronischen
Erkrankung Neurodermitis nicht vom Portemonnaie der Patienten
abhängig sein, die Kassen müssen endlich ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung gerecht werden, die Basissalben als Therapiestandard
anerkennen und erstatten. Es geht hier schließlich um nichts
Geringeres als die Lebensqualität von geschätzten sechs Millionen
Menschen in Deutschland", so Fahrenkamp.
Die Studien der DDG zeigen eine alarmierende Versorgungslage: Fast
60 Prozent der befragten Neurodermitispatienten sehen sich in ihrer
Lebensqualität stark beeinträchtigt und schätzen ihren Leidensdruck
damit ähnlich ein wie Schlaganfall- oder Parkinson-Patienten. Mehr
als 90 Prozent der Befragten gab an, unter regelmäßigem Juckreiz zu
leiden, 26 Prozent waren häufig schlaflos. Eine zentrale Rolle bei
der Versorgung spielen Basissalben, worauf die DDG schon lange in
ihren Leitlinien zur Neurodermitistherapie hingewiesen hat. Solange
die Salben jedoch aus der OTC-Erstattungsliste ausgeschlossen
bleiben, so Fahrenkamp, seien manche Patienten aus Kostengründen dazu
gezwungen, darauf zu verzichten und müssen dafür eine
Verschlechterung ihres Krankheitsbildes in Kauf nehmen. Dies sei ein
Armutszeugnis für ein Land, das über einen der höchsten
Versorgungsstandards weltweit verfüge und dies auch gern betone. Man
schaue jetzt mit großen Erwartungen nach Kassel, wo das
Bundessozialgericht am 6. März 2012 über die Klage einer
Neurodermitispatientin verhandelt. "Ich wünsche mir, dass die
Klägerin in ihrem Anspruch auf Erstattung der Basissalben bestätigt
wird", so Henning Fahrenkamp. "Das wäre endlich ein positives Signal
für alle Neurodermitispatienten, die sich in ihrem unverschuldeten
Leiden oft nicht ernst genommen fühlen."
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