Die Begutachtung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist die Grundlage für eine Einstufung als „erheblich pflegebedürftig“ und somit für den Erhalt von Leistungen. Deshalb sollten Pflegebedürftige und deren Angehörige das Verfahren und die Kriterien dieser „Bestandsaufnahme“ genau kennen,denn nicht alles, was man mit gesundem Menschenverstand
unter pflegerischer Hilfestellung versteht, ist laut Gesetz auch vom Medizinischen Dienst anzurechnen. Mit ein wenig Vorbereitung können Sie einen Beitrag dazu leisten, dass der individuelle Pflegebedarf richtig erfasst und angemessene Hilfen bewilligt werden.Noch besser ist es, ein unabhängighes Pflegegutachten erstellen zu lassen.