Für häusliche oder stationäre Pflegedienste und Pflegeleistungen zahlt in der Regel die Pflegeversicherung - allerdings nur, wenn der Versicherte als pflegebedürftig eingestuft wird. Die Entscheidung über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und damit den Umfang der Leistungen der Kassen trifft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Alternativ können sie aber auch ein eigenes Pflegegutachten in Auftrag geben, dies bei einem Pflegegutachter bzw. Pflegegutachterin, wie zum Beispiel Sylvia Grünert.
Sylvua Grünert erstellt ihnen ein Gutachten welches auch von der Pflegeversicherung und dem MDK anerkannt wird, Frau Grünert vertritt dabei alleine ihre Interessen, nicht die der Pflegeversicherung.