"Jedes gespendete Organ kann Leben retten. Deshalb
ist es eine gute Nachricht für die rund 12.000 Patientinnen und
Patienten, die derzeit dringend auf ein Spendeorgan warten, dass die
Bundestagsfraktionen mit einem gemeinsamen Gesetz die
Spendebereitschaft in der Bevölkerung erhöhen wollen." So
kommentierte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank
Ulrich Montgomery, den gestern vorgestellten fraktionsübergreifenden
Arbeitsentwurf zur Organspende. Angesichts des großen Bedarfs an
Spenderorganen sei es unerlässlich, dass eine Erklärung zur Organ-
und Gewebespende, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, regelmäßig
nachgefragt wird. Ebenso wichtig sei es, dass eine Entscheidung zur
Organspende absolut freiwillig bleiben soll, sagte der BÄK-Präsident.
Montgomery betonte, dass es richtig sei, die elektronische
Gesundheitskarte für die Dokumentation der Organspendebereitschaft zu
nutzen und die Krankenkassen zu verpflichten, eine entsprechende
Infrastruktur aufzubauen. Dabei müsse aber ausgeschlossen werden,
dass Krankenkassen Kenntnis über den Inhalt einer Erklärung erlangen
können.
Im Grundsatz decken sich aber die Pläne der Bundestagsfraktionen
in vielen Punkten mit Vorschlägen der Bundesärztekammer. Diese hatte
Ende letzten Jahres ein "Modell einer Selbstbestimmungslösung zur
Einwilligung in die Organ- und Gewebespende" erarbeitet und der
Politik zugeleitet. Mit Blick auf die vielfältigen
Regelungsvorschläge in dem BÄK-Modell wies Montgomery darauf hin,
dass die regelmäßige Abfrage der Spendebereitschaft allein nicht
ausreichend sei, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Insofern
sei die Initiative der Bundestagsfraktionen eine wichtige Grundlage
für weitergehende Schritte. "Nur wenn Politik, Ärzte und andere
Akteure gemeinsam Verantwortung übernehmen, wird es uns gelingen,
noch mehr Menschen für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren", so
Montgomery.
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