Seit dem 1. Januar 2012 gilt die neue Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ). Danach müssen Zahnarztpatienten, die nicht nur die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten, wesentlich mehr in den Bereich Zahnersatz investieren. Im Bereich der Zahnzusatzversicherung trägt ein großer Teil der Anbieter zu einer weitgehenden Kostendeckung bei, indem die Erstattung für die privatärztliche Versorgung teilweise bei bis zu 90 Prozent einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Zahnarztpatienten, die lediglich die Regelversorgung in Anspruch nehmen, bleiben von den höheren Kosten nach der Gebührenordnung der Zahnärzte verschont. Diese beziehen sich allein auf den privatärztlichen Anteil. Wer sich über das Thema Zahnersatz und Schutz durch die Zahnzusatzversicherung Gedanken macht, muss vor allen zwei Dinge in seine Überlegungen mit einbeziehen. Einerseits lässt sich bei der Zahnzusatzversicherung keine Maßnahme abdecken, die bereits vom Zahnarzt angeraten wurde.
Ein Vergleich der Zahnzusatzversicherung ist dringend notwendig. Denn bei bestimmten Tarifen muss man damit rechnen, dass in den ersten Jahren die Erstattung deutlich begrenzt ausfällt. So ist der Ärger groß, wenn Zahnersatz erforderlich wird und die gewählte Zahnzusatzversicherung im ersten oder zweiten Jahr vielleicht nur 500 Euro erstattet. Wichtig bei der Wahl des richtigen Tarifes sind die Höhe der Summenbegrenzung in den Anfangsjahren sowie die Gesamterstattung einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bildquelle: Sven Vietense, fotolia.de