fit und munter - Dem Phänomen"Hamstern"auf der Spur

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Dem Phänomen"Hamstern"auf der Spur

Hotels.com sucht den smartesten Sammler auf der ITB in Berlin
Berlin, 6. März 2012 - Das Sammeln von Giveaways auf Messen ist ein beliebter Sport bei deutschen Messebesuchern. Ob Fluch oder Segen, fest steht, dass die sogenannten "Tütenträger" Messen wie der ITB, noch zusätzliche Aufmerksamkeit, auch weit über die Fachwelt hinaus, verschaffen. So viel Engagement muss belohnt werden, dachte sich Hotels.com, das weltweit meistbesuchte Hotelbuchungsportal, und honoriert erstmals auf der Internationalen Tourismus Börse 2012 (ITB) in Berlin den smartesten Sammler von Werbegeschenken mit einem 1.000 Euro-Hotelgutschein.

Erfolgreiche "Tütenträger" werden zusätzlich belohnt
Wer dieses Jahr die ITB mit prall gefüllten Taschen verlässt, hat zusätzlich noch die Chance noch einen 1.000 Euro-Hotelgutschein abzugreifen. An den beiden Publikumstagen am 10. und 11. März jeweils zwischen 10 und 18 Uhr können sich Sammelbegeisterte über 18 Jahre am "Hotels.com Check-In"-Stand vor dem Haupteingang Süd registrieren. Dort erhalten sie einen Jutebeutel, der nach Herzens- und Sammellust gefüllt werden kann. Nach der Jagd wird die Beute ausgewertet, am Ende der beiden Tage gewinnt derjenige Sammler, der die meisten unterschiedlichen Giveaways und Werbegeschenke erbeutet hat.

Sammeln für Sparfüchse
Doch auch abseits der ITB werden Sammler von Hotels.com belohnt. Wer sein Hotel über Hotels.com bucht, bekommt bei zehn Übernachtungen eine weitere Nacht gratis* dazu. Dabei ist es unerheblich, ob die Übernachtungen einzeln oder am Stück verbracht werden. Und für die besonders schlauen Sammelfüchse hat Hotels.com noch einen besonderen Tipp: Um die kostenfreie Nacht* in diesem Jahr möglichst effektiv zu nutzen, sollte für einen der folgenden Brückentage ein Urlaubstag eingereicht werden, um vier freie Tage zu erhalten:

30. April 2012
8. Juni 2012**
2. November 2012***


* Die kostenlose Übernachtung beinhaltet keine Steuern und Gebühren.
** Fronleichnam. Gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, einigen Gebieten Sachsens und Thürigens.

*** Allerheiligen. Gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.

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