Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
(BPI) bedauert das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in
Kassel zur Erstattung von Basistherapeutika bei Neurodermitis. Das
Gericht hatte entschieden, dass die Klägerin ihre nicht
verschreibungspflichtigen Salben aufgrund der bestehenden Rechtslage
weiter selbst bezahlen muss. "Diese Entscheidung ist ein Rückschlag
für die rund sechs Millionen Neurodermitiker in Deutschland, die sich
in ihrem unverschuldeten chronischen Leiden häufig nicht ernst
genommen fühlen und hohe Therapiekosten selbst schultern müssen",
sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. "Neurodermitis ist
und bleibt eine schwerwiegende Erkrankung, die Lebensqualität
dauerhaft beeinträchtigt und kontinuierlich behandelt werden muss",
so Fahrenkamp. "Das muss der Gemeinsame Bundesausschuss endlich
anerkennen und die therapienotwendigen Salben auf die
OTC-Erstattungsliste setzen."
Seit 2004 müssen Neurodermitispatienten in Deutschland ihre
Basistherapeutika selbst bezahlen, weil die Krankheit vom Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) nicht als schwerwiegend anerkannt ist. Im Fall
der schwer von Neurodermitis betroffenen Klägerin führt diese
Regelung nach eigenen Angaben zu Aufwendungen von durchschnittlich
500 Euro pro Monat. Wer aus Kostengründen gezwungen ist, auf die
Salben zu verzichten, nimmt in Kauf, dass sich das Krankheitsbild
verschlechtert und damit auch die eigene Lebensqualität. Schon lange
hat die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) in ihren
Behandlungsleitlinien auf die zentrale Rolle der Basissalben
hingewiesen, sie sind unverzichtbarer Therapiestandard. Eine aktuelle
internationale Genetikstudie zur Neurodermitis zeigt auch, dass die
in den Leitlinien empfohlene Basistherapie als echte
Substitutionstherapie gelten kann, ähnlich der Gabe von Insulin bei
Diabetes.
In Deutschland ist die Versorgungslage bei Neurodermitis ohnehin
schon alarmierend, wie neue Studien der DDG zeigen: Fast 60 Prozent
der befragten Patienten sehen sich in ihrer Lebensqualität stark
beeinträchtigt und schätzen ihren Leidensdruck damit ähnlich ein wie
Schlaganfall- oder Parkinson-Patienten. Mehr als 90 Prozent der
Befragten gaben an, unter regelmäßigem Juckreiz zu leiden, 26 Prozent
waren häufig schlaflos. "Trotz BSG-Urteil spricht alles dafür, dass
der G-BA den Zugang zu Basistherapeutika erleichtern muss und somit
die Situation von Neurodermitikern in Deutschland endlich verbessert
wird", so Henning Fahrenkamp. " Ein Land, das über einen der höchsten
Versorgungsstandards weltweit verfügt und dies auch gerne betont,
muss Verantwortung übernehmen, wenn es um die Lebensqualität von
geschätzt sechs Millionen Bürgern geht."
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