fit und munter - Genossenschaftsanteile absichern– erwünscht, machbar, sinnvoll?

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Genossenschaftsanteile absichern– erwünscht, machbar, sinnvoll?

MMW VerbändeNetzwerk plant Coop-Garantie-Einrichtung für Genossenschaften.
(NL/1251067896) Es erscheint auf den ersten Blick widersinnig, auf den zweiten Blick jedoch nachvollziehbar, warum man sich ausgerechnet über die Rechtsform, die mache als geradezu „insolvenzresistent“ einstufen, Gedanken macht, Beteiligungen abzusichern. So verblüfft, wie die Öffentlichkeit, reagierten auch zunächst die eingeladenen – nationalen und internationalen - Referenten zum „GENO-FUTURE-FORUM“ (GFF) des MMW VerbändeNetzwerkes der Deutschen Kooperations- und Genossenschaftswirtschaft in Kassel. ..

Der Vorstand von MMW hatte dies auf der Einladung zum Geno-Future-Forum kurz und knapp wie folgt begründet: Wer neue Wege gehen will, muss an dem ansetzen, was die Menschen am meisten bewegt und das ist nun einmal das Thema SICHERHEIT. Und da es bei Genossenschaften um viele Menschen geht und vor allem auch solche, die mit dem EURO rechnen müssen, ist es angebracht, sich dieser Thematik intensiver zu widmen. Wir erwarten keine perfekten Lösungen, aber wir erwarten, ein Thema an die Öffentlichkeit gebracht zu haben, denen sich die Politik ab jetzt nicht mehr entziehen sollte, wenn sie es ernst meint damit, Bürger zum aktiven Wirtschaftshandeln zu ermuntern.
Wenn der Wirtschaftsminister meint, „Genossenschaften sind die gelebte Marktwirtschaft“ dann ist das zunächst nicht mehr als ein guter Gedanke, einem Gedanken, dem jetzt auch entsprechende Ideen folgen müssen.
Die UN hat nicht das Jahr 2012 darauf reduzieren wollen, die Geschichte der Genossenschaftsbewegung neu zu entdecken – so Gerd K. Schaumann vom MMW-Vorstand – sondern vor allem Anstöße zu geben, neue staatliche und private Gegenwarts- und Zukunfts-Impulse zu geben. Das Geno-Future-Forum ist ein Element des Genossenschaftsjahres und sein Inhalt „Absicherung der Teilhabe“ ein Stück Programm für die nächste Zukunft.

Ob Absicherung von Geschäftsanteilen wünschenswert ist, war zwischen den Referenten strittig, vor allem, wenn man das Stichwort „unternehmerisches Risiko“ einbezieht. Die Befürworter einer weitgehenden Absicherung von Genossenschaftsanteilen begründeten ihr „Pro“ vor allem mit dem Argument, dass Genossenschaften insbesondere Einkommensgruppen ansprechen, die über kein „Überhang-Kapital“ verfügen. Wenn es gelingt, Teile dieser Gruppe davon zu überzeugen, einen gewissen Konsumverzicht zugunsten einer Genossenschaftsbeteiligung zu leisten, dann wäre das wichtig genug, um diese Haltung zu belohnen. Um das zu erreichen, wäre eine – zumindest teilweise – Absicherung eine Art „Impuls-Signal“ und würde die Beteiligungsidee in völlig neue Sphären vordringen lassen, was gerade jetzt der Bürger-Energie-Bewegung gut täte, um ihre Dynamik zu stabilisieren.

Die Skeptiker des Absicherungsgedankens pochten darauf, dass z.B. eine sozial differenzierte Absi-cherungsstrategie mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, was jedoch mit Hinweisen auf den „Sozialausgleich“ dementiert wurde, sofern man bereit sei, wirtschaftliche Partizipation hinreichend als politisch bedeutsam einzustufen.

Sowohl aus wirtschaftlicher, wie auch wissenschaftlicher Sicht, machen Absicherungskonzepte SINN, denn sie knüpfen an dem an, was der Wirtschaftsminister als „gelebte soziale Marktwirtschaft“ beschreibt. Und Leben, so der Gedankengang der Wissenschaft, heißt „barrierefreier Zugang“ zur Teilhabe. Interessant der Ansatz eines Wirtschaftspsychologen, der zwischen einem realen und einem wahrgenommenen Risiko unterschied und ausführte, dass unternehmerische Teilhabe stets als Risiko wahrgenommen werde, einerlei, ob ein solches wirklich besteht oder so – belegbar – gering ist, wie bei Genossenschaften.

Mit besonderem Interesse wurde ein Referat erwartet, was das – zunächst unverständliche – Thema „Versicherungs-Nachfolge-Regelungen“ trug. Was darunter zu verstehen ist, fassten die beiden Referenten (aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht) wie folgt zusammen: Wir erkennen auch bei großen Versicherungsgesellschaften einen breiten Korridor potenzieller Ratlosigkeit, mit welchen Produkten und welchen Vorteilen man die Kunden von Morgen überzeugen kann, wenn das Vertrauen fehlt und die Sinnhaftigkeit ins Wanken gerät. Das betrifft natürlich vorrangig den Bereich privater Lebens- und Rentenversicherungen.

Für die Referenten gab es keinen ersichtlichen Grund, warum Versicherungen auf die Rechtsform einer AG oder eines VVAG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) eingeschränkt sein müssen. Mit den Instrumenten des seit 2006 novellierten Genossenschaftsrechts könnten sehr wohl Versicherungen in Genossenschaftsformen darstellbar sein.
Das System der Rückversicherung sowie eines oder mehrerer Sicherungsfonds könnte auch auf Genossenschaften übertragen werden.

Was die Referenten damit eigentlich ausdrücken wollten, konnten die Teilnehmer gut nachvollzie-hen: Es gibt bereits sehr bekannte Bereiche gibt, in denen der „Absicherungs-Gedanke“ Einzug gehalten hat. Wohl gemerkt, es geht nicht um die Absicherung der Rendite, sondern des eingesetzten Kapitals.

Und was wäre eigentlich so anders, ob es um die Absicherung einer Zusatzrente geht, wie bei einer Versicherung, oder um die Absicherung umweltbewusster Veränderungen und stabile Energiepreise mittels einer Energiegenossenschaft?

Das Resümee der Referenten: Es spricht aus unserer Sicht vieles dafür, sich mit einem noch tiefer-greifendem kooperativ-sektoralen Umbauprozess auseinanderzusetzen, als dies bisher getan wurde. Der traditionell wertvolle Selbsthilfegedanke des Genossenschaftswesens ist nicht nur für das Versicherungswesen eine echte Zukunftsalternative. Um einen solchen Weg zu intensivieren, wird man ohne geeignete Absicherungsstrukturen wohl nicht auskommen.

Mit Blick – besonders – auf die Bedeutung von Energiegenossenschaften wurde ein „gestuftes Absicherungskonzept“ einvernehmlich empfohlen und eine Arbeitsgruppe des MMW-Netzwerkes eingerichtet, dazu geeignete Vorschläge zu machen und den politischen Parteien zuzuleiten.

Was wünschenswert und sinnvoll ist, ist deshalb noch lange nicht machbar, sofern man nicht dafür geeignete, kraftvolle Partner gewinnen und begeistern kann; mit diesen Worten leitete Lothar Kühne (Vorstand MMW) auf erste konkrete Umsetzungskonzeptionen über, die das Absicherungsproblem lösen könnten.

Den Einstieg soll der energiegenossenschaftliche Bereich bilden. Hierzu wurden verschiedene nationale und internationale Gruppierungen angesprochen, gemeinsame Lösungswege zu gehen. Als Impulsgeber wurde eigens hierzu die SEC Smart Energy Coop eG als Technologie- und Innovationsfonds des MMW VerbändeNetzwerkes initiiert. Der Energiebereich – so MMW – bildet sozusagen das Einstiegskonzept und „Übungsfeld“ für eine Absicherung von Geschäftsanteilen. Hier wirken weitere Komponenten vorteilhaft, wie z.B. die gut und langfristig kalkulierbaren Risiken mittels der staatlichen Fördermittel (EEG, KWG).
Wie dies aus der Sicht einer Energiegenossenschaft umzusetzen wäre, erläuterte konzeptionell überzeugend Frank-Peter Evertz, Vorstand der VARITAS GenoServices eG: Immer mehr Menschen wollen, dass mit ihrem investierten Geld etwas Sinnvolles, sprich Nachhaltiges, passiert. Emissionen von Kohlendioxid und Treibhausgasen sollen vermieden werden, um den Klimawandel und die Veränderung des Ökosystems nicht zu beschleunigen. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei dem Einsatz erneuerbarer Energien. Die genossenschaftliche Rechtsstruktur, in der alle Mitglieder unabhängig von ihrem gezeichneten Geschäftsanteil eine Stimme besitzen, fördert zudem die Anforderung an eine gute und transparente Unternehmensführung. Insgesamt ist die Kapitalgarantie für viele Anleger ein sehr positives Produktmerkmal, da Mitglieder von Genossenschaften insgesamt ein erhöhtes Bedürfnis an Sicherheiten haben. Eine unternehmerische Beteiligung, gepaart mit einer Kapitalgarantie hört sich im ersten Augenblick etwas seltsam an, doch die VARITAS eG eruiert schon seit einiger Zeit mit internationalen Partnern genau derartige Investitionsmöglichkeiten für den deutschen Markt.
Für den MMW-Vorstand blieb das erfreuliche Resümee, dass man
a.) sich mit den verbandlichen Prüfungsverbänden einig sei, den Förderzweck-Gedanken der Genossenschaften mittels geeigneter Absicherungs-Konzeptionen zügig auszugestalten,
b) die inzwischen vorliegenden Absicherungs-Angebote schnellstmöglich zu Ergebnissen führen und in die Erprobungsphase bringen möchte,
c) die vorliegenden Absicherungs-Angebote auch mit diversen - zunächst größeren - Banken ab-stimmen will, um einen (Wieder-) Einstieg der Banken in die (Mit-) Finanzierung von Energie-Gründungs- und Ausbauprojekten zu erreichen.
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