Eine professionelle Beratung steht dabei im Vordergrund.
Für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGBXI) und der Zuordnung zu einer Pflegestufe ist ausschließlich der auf Dauer erforderliche Hilfebedarf für die gewöhnlichen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung maßgebend.
Sie haben Probleme eine Pflegestufe zu bekommen oder warum wurde sie abgelehnt?
Ich helfe Ihnen gern bei der Antragstellung, Höherstufung, beim Widerspruch und unterstütze Sie bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinscher Dienst der Krankenkasse).
Weiterhin helfe ich Ihnen bei der Erstellung von Gutachten vor Gericht.
Sylvia Grünert
www.pflegesg.de