"Die Angst der Menschen vor Krankheit und Schmerzen
darf von sogenannten Sterbehilfevereinen nicht weiter für deren
Geschäftemacherei ausgenutzt werden. Bei diesen Organisationen stehen
nicht Beratungsangebote über lebensbejahende Perspektiven im
Vordergrund, sondern allein die rasche Abwicklung des
Selbsttötungsentschlusses. Deshalb ist es richtig, dass die Koalition
die gewerbsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe stellen
will. Wenn wir aber verhindern wollen, dass solche Organisationen
unter anderem Rechtsstatus weiter ihren Geschäften nachgehen, muss
jede Form der organisierten Sterbehilfe in Deutschland verboten
werden", forderte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank
Ulrich Montgomery.
Union und FDP hatten am vergangenen Wochenende im
Koalitionsausschuss beschlossen, dass Geschäfte mit der Sterbehilfe
verboten werden sollen. Dazu soll ein neuer Tatbestand im
Strafgesetzbuch geschaffen werden, der die gewerbsmäßige Förderung
der Selbsttötung unter Strafe stellt.
Montgomery forderte, alle Mittel auszuschöpfen, um die Etablierung
solcher Organisationen in Deutschland zu verhindern. "In der Praxis
lassen sich diese Organisationen leicht zu vermeintlich altruistisch
handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren. Deshalb muss der
Gesetzgeber allen Facetten der organisierten Beihilfe zur
Selbsttötung einen strafrechtlichen Riegel vorschieben, also auch den
Organisationen, bei denen rechtlich keine Gewinnerzielungsabsicht
nachweisbar ist." Der BÄK-Präsident bekräftigte in diesem
Zusammenhang seine strikt ablehnende Haltung gegenüber der aktiven
Sterbehilfe: "Für uns Ärzte gilt die Maxime: Der Patient hat das
Recht auf einen würdigen Tod, aber er hat keinen Anspruch darauf,
getötet zu werden."
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