(NL/1050551620) Köln, 08. März 2012 – Der Ermittlungsdienstleister >a href="http://www.supercheck.de"/a< hat sein Angebot um>a href="http://www.supercheck.de/supercheck/ema/produkte-und-preise/uebersicht.html "/a< aus vielen Staaten Europas erweitert, unter anderem aus Estland, Finnland, Italien, Litauen oder Schweden. Aber auch Angaben aus dem Wahlregister in Großbritannien oder Irland sind möglich.
Untertauchen im Ausland scheint für Schuldner oft eine erfolgversprechende Lösung zu sein, doch sie können gefunden werden. Auch die meisten Staaten Europas verfügen über Verzeichnisse des >a href="http://www.supercheck.de/supercheck/adresssuche/faq/einwohnermeldeamt.html "/a< oder Bevölkerungsregister, auf die deutsche Gläubiger zugreifen können. Die neue Adresse im Ausland hilft dann bei der Durchsetzung von Forderungen, wenn beispielsweise Mahnungen tatsächlich zugestellt werden können.
In der Regel benötigt Supercheck für die Bearbeitung der Anfragen den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum oder die komplette zuletzt bekannte Anschrift beziehungsweise einen Teil davon (etwa nur die Straße). Die Bearbeitungszeiten variieren von Land zu Land stark und liegen bei 2 bis 21 Werktagen, meist unter 10 Tagen. Die Kosten pro Ermittlung betragen für die meisten Länderabfragen 9,90 Euro.
Supercheck erhebt keine Mitgliedschaftsgebühren oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen. Unternehmen, Gewerbetreibende oder Freiberufler nutzen die Supercheck-Dienste online über www.supercheck.de.
Über Supercheck:
Der Kölner Anbieter Supercheck GmbH ist ein Unternehmen der BÜRGEL Gruppe und seit mehreren Jahren einer der führenden Dienstleister im Bereich der Ermittlung von Adressen unbekannt verzogener Kunden und Schuldner sowie Wirtschaftsauskünfte ( www.supercheck-bonitaet.de ). Pro Jahr ermittelt Supercheck über 8 Millionen Adressen und Auskünfte für über 20.000 Unternehmen, darunter ca. 8.000 Rechtsanwaltskanzleien aus ganz Europa.