Anlässlich des Weltnierentages am 08. März
2012 ist mit einer Flut von Pressemeldungen zum ebenfalls aktuellen
Thema Organspende auf die Situation von Tausenden Dialysepatienten
hingewiesen worden, die auf ein Spenderorgan warten. Teilweise so
lange, dass sie vor einer möglichen Organtransplantation versterben.
Neben der Nierenspende durch einen hirntoten Menschen rückt die
Nierenlebendspende immer mehr in den Fokus. Von ihr erhofft man sich
eine wirksame Unterstützung des viel zu geringen Organangebots durch
hirntote Menschen.
Der in den Presseveröffentlichungen vertretenen Ansicht, dass die
Nierenlebendspende für den Spender gesundheitlich unbedenklich sei,
tritt die "Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V."
entschieden entgegen.
Nicht nur, dass ca. 10 % der Spender nach Aussage der "Stiftung
Lebendspende" an Narbenschmerzen und Wundheilstörungen leiden,
sondern darüber hinaus leiden Nierenlebendspender auf Grund des
Organverlustes sehr häufig an Symptomen wie chronische Müdigkeit bis
hin zur chronischen Erschöpfung. Ebenfalls mit erschreckender
Regelmäßigkeit wird übereinstimmend von kognitiven Einschränkungen
berichtet. Konzentrations- und Kurzzeitgedächtnisprobleme sind häufig
die Folge der Spende. Hinzu kommen chronische Erkältungssymptome wie
Halsschmerzen und Schleimbildungen in den Atemwegen. Das körperliche
und geistige Leistungsvermögen wird als deutlich eingeschränkt
beschrieben.
Die Ursachen dieser negativen hormonellen und immunologischen
Veränderungen liegen zum Einen im System, die Natur hat den Menschen
nicht mit einer "Reserveniere" ausgestattet, zum Anderen in der
ungenügenden Vorauswahl (Evaluation) der Spender. Fokussiert auf das
Wohlergehen der dialysepflichtigen nierenkranken Menschen, werden
vermeintlich gesunde Menschen als Spender deklariert, die bei genauem
Hinsehen gesundheitlich nicht geeignet gewesen wären. In der Folge
werden drei Viertel der Spender als moderat Nierenkrank (CKD-Stufe
III, Quelle AQUA-Institut) meistens viel zu früh aus der Klinik
entlassen. Werden die o. g. Symptome bei Menschen mit einer
chronischen Nierenerkrankung als typisch anerkannt (u. a.
Nephrologie, S. 312, 5. Auflage 2008, Verlag Georg Thieme), so gelten
sie bei Spendern nicht.
Weil diese Umstände ein permanenter Verstoß gegen das
Transplantationsgesetz sind, wird über diese Zusammenhänge und
erheblichen Risiken einer Nierenlebendspende nicht aufgeklärt,
obgleich diese bekannt sind und es eindeutige wissenschaftliche
Aussagen gibt, dass ein großer Teil der Spender nach der Spende über
Beeinträchtigungen klagt. Je nach einer der zahlreichen Untersuchung
liegt sie zwischen 8 % und mehr (Prof. Thiel, Report Mainz ARD, 2011)
und 42 % (Dr. Wloch, Dissertation Charité Berlin, 2011).
Die meisten konsultierten Mediziner schieben die Patientenvorträge
über Einschränkungen beiseite oder veranlassen psychiatrische
Behandlungen. Zusammen mit der ungeklärten versicherungsrechtlichen
Absicherung der Spender oft deren gesundheitliches, wirtschaftliches
und mentales K.o.
Nur wenige Ärzte trauen sich aus "der Deckung" und geben dezente
Hinweise auf die Richtigkeit dieser Zusammenhänge ("Trotzdem arbeitet
die eine Niere etwas anders, vielleicht vorstellbar wie ein Auto das
einen Gang runter schaltet." Prof. Dr. Lutz Renders, Leitender
Oberarzt, Abteilung für Nephrologie, Klinikum rechts der Isar,
München im Transplantforum im Internet am 02.02.2012).
Zusätzlich befeuert wird die Werbung um die vermeintlich
unbedenkliche Nierenlebendspende von den wirtschaftlichen Interessen
der Krankenkassen. Pro Nieren-Lebendspender etwa sparen sie -
hochgerechnet auf die durchschnittliche Lebensdauer einer
Spenderniere - rund 260.000 Euro im Vergleich zur Dialyse (Thomas
Gutmann, Prof. für Medizinethik in Münster lt.
Presseveröffentlichungen vom 05.03.2012).
Wir fragen: Ist es ethisch vertretbar, einen über die Risiken
unaufgeklärten, gesunden Menschen zu Gunsten eines kranken Menschen
krank zu operieren?
Die "Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.", gegründet
von betroffenen Lebendspendern, Empfängern und Unterstützern wird
weiter auf diese Missstände hinweisen, bis die
Transplatationsmedizin, die Krankenkassen und die Politik endlich von
diesem "stillen Leiden" Notiz nimmt und entsprechend reagiert.
Die Politik ist aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen
zu schaffen, nach der eine Nierenlebendspende nur in streng
eingeschränkter Form zwischen nahen Verwandten und emotional sich
sehr nahe stehenden Personen möglich sein darf und ihr eine
umfassende wissenschaftlich korrekte Aufklärung und äußerst
gewissenhafte medizinische Abklärung der Eignung vorausgehen muss.
Wirtschaftliches oder einseitiges medizinisches Interesse darf
nicht über gesundheitliche und damit ethische Verantwortung gestellt
werden.
Auch Empfängern ist an der gesundheitlichen Unversehrtheit der
Spender gelegen.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P.: Ralf Zietz, 1. Vorsitzender, Interessengemeinschaft
Nierenlebendspende e. V., 27321 Thedinghausen, Fon: 04204-685480,
Email: ralf.zietz@nierenlebendspende.com, Internet:
www.nierenlebendspende.com.