fit und munter - Qualifikationsnachweis entsprechend Gendiagnostikgesetz trotz mangelnder Umsetzu

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Qualifikationsnachweis entsprechend Gendiagnostikgesetz trotz mangelnder Umsetzu

Die seit Februar gesetzlich erforderlichen Qualifikationsnachweise zur fachgebundenen genetischen Beratung konnten durch einen großen Teil der Frauenärzte bereits abgelegt werden. Möglich wurde dies trotz der fehlenden Umsetzungsfrist und der mangelnden Orientierung am Praxisalltag durch das schnelle und pragmatische Vorgehen von Frauenärzten,Ärztekammern und Verbänden. Mit seinen Veranstaltungen zur Genetischen Beratung und zum Ultraschall bereitet auch der Fortbildungskongress FOKO der Frauenärztlichen Bundesakademie auf die notwendigen Qualifikationsnachweise in der Schwangerenversorgung vor.
München/Düsseldorf, 8. März 2012. Die seit Februar gesetzlich erforderlichen Qualifikationsnachweise zur fachgebundenen genetischen Beratung konnten durch einen großen Teil der Frauenärzte bereits abgelegt werden. Möglich wurde dies trotz der fehlenden Umsetzungsfrist und der mangelnden Orientierung am Praxisalltag durch das schnelle und pragmatische Vorgehen von Frauenärzten, Ärztekammern und Verbänden. Mit seinen Veranstaltungen zur Genetischen Beratung und zum Ultraschall bereitet auch der Fortbildungskongress FOKO der Frauenärztlichen Bundesakademie auf die notwendigen Qualifikationsnachweise in der Schwangerenversorgung vor.

Aufgrund der sich weiter entwickelnden gendiagnostischen Methoden wurde deren Regelung in der medizinischen Versorgung notwendig. Nach einer langen politischen Meinungsbildungsphase seit 2001 wurde 2008 ein Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht, 2009 beschlossen und trat am 1.2.2010 in Kraft. Das Gendiagnostikgesetz folgt dem Grundprinzip der informationellen Selbstbestimmung und beinhaltet damit sowohl das Recht auf Kenntnis als auch auf Nichtwissen der eigenen Befunde.

Zur Entwicklung und Umsetzung einheitlicher Standards der Qualifikation setzte das Gesetz eine Frist von zwei Jahren. Dementsprechend wurde eine Richtlinie zu Qualifikationsstandards von der dafür eingerichteten Gendiagnostikkommission (GEKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) unter Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik (GfH) entwickelt. Diese Vorgehensweise stand in Widerspruch zu geltendem Recht, nach dem die Ärztekammern für die Festlegung der Ärzteweiterbildung zuständig sind.

Die GEKO-Richtlinie trat zum 11.7.2011 in Kraft, so dass die Landesgesundheitsbehörden die Landesärztekammern am 17.11.2011 mit der Umsetzung beauftragten. Im Dezember 2011 und Januar 2012 entwickelten dann Bundes- und Landesärztekammern sowie die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik Details zu Inhalten und Umfang der Fortbildungsveranstaltungen einschließlich der zugehörigen Wissenskontrollen. Bereits seit 1.2.2012 dürfen nur noch solche Ärzte eine genetische Beratung durchführen, die einen Qualifikationsnachweis entsprechend der GEKO-Richtlinie abgelegt haben.

Montgomery weist Kritik zurück
Sowohl die Bundesärztekammer als auch der Bundesverband der Frauenärzte (BVF) haben im Vorfeld wiederholt Kritik an den Umsetzungsplänen des Gendiagnostikgesetzes geübt. Für Frauenärzte war besonders problematisch, dass bei der praxisnahen Umsetzungsplanung kein Niedergelassener vertreten war und keine Zeit zum Ablegen der Qualifikationsnachweise eingeplant war. Deshalb wurden unter immensem Aufwand innerhalb weniger Wochen die Qualifikationsnachweise entsprechend der GEKO-Richtlinie durch mehr als 6000 Ärztinnen und Ärzte abgelegt, darunter sehr viele Frauenärzte. Die im Nachhinein geäußerte Kritik an der Umsetzung der Richtlinie in Fortbildungsveranstaltungen und Wissenskontrollen durch die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik vom 15.2.2012 wies der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery am 24.2.2012 mit allem Nachdruck zurück: "Hier werden Kollegen diskriminiert, die sich zum großen Teil freiwilligen Kursen unterzogen haben, die in langjähriger Berufsausübung in ihrem Fach tätig sind."

Hoher Beratungsbedarf durch Frauenärzte
Eine besonders große Anzahl genetischer Beratungen fällt in Frauenarztpraxen an. Denn alle Schwangeren können ultrasonographisch erkennbare genetische Marker durch ihren Gynäkologen untersuchen lassen. Da es in Deutschland nur 295 Humangenetiker gibt, können diese die Vielzahl an Patientenberatungen keinesfalls gewährleisten - zumal die Vergütungsfrage bislang ungeklärt ist.
Genau wie in der Vergangenheit sehen Frauenärzte es auch weiterhin unabhängig von den Veränderungen formalgesetzlicher Grundlagen als wichtigen Auftrag an, für ihre Patientinnen einen Weg zwischen sachlicher Aufklärung und Vermeidung von Verunsicherung zu finden. Dies ist von größter Bedeutung, da Schwangere besonders risikosensibel sind und die Komplexität der Themen sowie die persönliche Betroffenheit schnell Überforderungen entstehen lassen können. Mit seinen Veranstaltungen zur Genetischen Beratung und zum Ultraschall leistet auch der FOKO einen wichtigen Betrag zu einer professionellen und gleichzeitig menschlichen Umsetzung des Gendiagnostikgesetzes in der Schwangerenversorgung und Vorbereitung auf die gesetzlich notwendigen Qualifikationsnachweise.


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