Seit dem 01.03.1012 gelten neue Zulassungsempfehlungen für die Eröffnung einer ergotherapeutischen Praxis.
Nach der Überarbeitung der Heilmittelrichtlinie im Juli 2011, die zu erheblich höheren Aufwand durch diverse Prüfpflichten bei den Therapeuten führte, muss nun jeder Therapeut neben den bisherigen Zulassungsbestimmungen eine Skizze anfertigen, bei der die Deckenhöhe jedes Raumes benannt werden muss. Bisher wurden innerhalb der Skizze lediglich die üblichen QM-Angaben gefordert und eine pauschale Angabe über eine Deckenhöhe von 2,40 m.
Zudem ist neuerdings eine Liste anzufertigen, die Auskunft über die vorhandenen Geräte und Therapiematerialien/Einrichtungsgegenstände gibt.
Die Zulassungsempfehlungen werden vom GKV-Spitzenverband ausgegeben.
Statt derart untergeordeten Themen ein solches Gewicht zu verleihen, sollte sich der Spitzenverband besser mit den wirklich praxisrelevanten Themen auseinandersetzen.
Noch immer ungeklärt sind die dringenden Anliegen der Therapeuten:
Fehlender Zugriff auf die el. Gesundheitskarte durch Therapeuten
Uneinheitliche Unterbrechnungsfristen bei Krankenheit und/oder Urlaub des Patienten oder des Therapeuten verbunden mit der Gefahr einer Absetzung der Verordnung!
Gerade letztes Problem ist seit dem 01.07.2011 ungelöst, da noch immer keine Anpassung der Rahmenempfehlung an die neue Heilmittelrichtlinie stattgefunden hat!
Daher kann der BED e.V. nur mit vollständigem Unverständnis auf die Änderungen bei den Zulassungsempfehlungen reagieren und kritisiert die "laxe Haltung" des Spitzenverbandes bei den wirklich relevanten Sachverhalten scharf.