Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass
der Arzt ihnen das Original der Krankenakte zuschickt, berichtet die
"Apotheken Umschau". Das habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
entschieden. Patienten können aber entweder vor Ort Einsicht in die
Unterlagen nehmen oder sich Kopien zuschicken lassen. Die
Kopierkosten gehen zu ihren Lasten.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Die Inhalte weiterführender Links, auf die in dieser Pressemitteilung
verwiesen wird, unterliegen dem Copyright des jeweiligen Anbieters
der verlinkten Seite.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 3/2012 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de