fit und munter - Osterurlaub: Auslandsreisekrankenversicherung nicht vergessen

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Osterurlaub: Auslandsreisekrankenversicherung nicht vergessen

Selbst in EU-Staaten besteht ohne private Krankenversicherung nur ein Grundversicherungsschutz / Leistungspakete prüfen: Neben Versicherungsgesellschaften bieten auch Kreditkartenanbieter Auslandsreisekrankenversicherungen an
Hamburg / Wentorf, 21. März 2012 - Mit den bevorstehenden Osterferien beginnt wieder die Reisezeit. Viele Deutsche verlassen die Heimat, um ein paar unbeschwerte Tage im Ausland zu genießen. Insbesondere bei Kurzreisen in die europäischen Nachbarländer verlassen sich Urlauber immer öfter darauf, "dass schon nichts passieren wird". Oder es wird wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Politik im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses vorgesorgt hat.

Dass die Kosten von medizinischen Behandlungen übernommen werden, wird auch theoretisch durch das Sozialversicherungsabkommen (SVA) sichergestellt, das Deutschland mit einigen außereuropäischen Ländern und allen EU-Staaten abgeschlossen hat. "In der Praxis fallen jedoch häufig Kosten an, die über diesen sogenannten Grundversicherungsschutz im Ausland hinausgehen - ein teurer Krankenrücktransport nach Deutschland wird beispielsweise von keiner Kasse erstattet", warnt Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24, seit mehr als zehn Jahren eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr (http://www.tarifcheck24.com).

Durch das Sozialversicherungsabkommen wird nur ein medizinisches Minimum abgedeckt, alle anderen Kosten muss der Patient aus eigener Tasche zahlen. "Da hierdurch schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen, ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherungen auch bei Reisen innerhalb Europas empfehlenswert, bei Reisen ins nicht-europäische Ausland ist diese Form der privaten Absicherung sogar unerlässlich", sagt Versicherungsexperte Schust.

Auslandskrankenversicherungen erstatten dem Patienten im europäischen Ausland die medizinischen Kosten, die über den Grundversicherungsschutz hinausgehen. Bei Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, übernehmen leistungsstarke Auslandskrankenversicherungen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie den Krankenrücktransport. Einen guten Überblick über das Leistungsspektrum der Auslandskrankenversicherung bietet das Internet. So kann der Nutzer rechtzeitig vor dem Urlaub beispielsweise auf http://www.tarifcheck24.com/auslandskrankenversicherung/vergleich/ kostenlos und bequem die verschiedenen Versicherungen mit ein paar Klicks vergleichen.

Alternativen vergleichen: Kreditkarten mit integrierter Auslandsreisekrankenversicherung

Viele Verbraucher wissen nicht, dass neben den klassischen Versicherungsgesellschaften auch Kreditkartenanbieter und Automobilclubs Auslandsreisekrankenversicherungen anbieten. Bei einigen Kreditkarten ist die Auslandsreisekrankenversicherung sogar inklusive: die Versicherung ist bereits im Karten-Grundpreis enthalten. Weil die AGBs nicht immer komplett gelesen werden, ist einigen Kreditkarteninhabern gar nicht bewusst, dass sie bereits Auslandkrankenversicherungsschutz genießen.

Doch Fallen lauern auch hier, wie Branchenkenner Jan Schust von TARIFCHECK24 weiß: "Die Details verstecken sich in den Leistungsbeschreibungen - also unbedingt informieren! Beispielsweise muss mitunter die Reise oder der Mietwagen dann auch mit der Kreditkarte bezahlt worden sein, damit der Versicherungsschutz entsteht." Auf http://www.tarifcheck24.com/kreditkarten/vergleich/ finden Verbraucher weitere Informationen sowie einen Online-Vergleich verschiedener Kreditkarten, damit weder unter- noch überversichert in den Osterurlaub gestartet werden kann.

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