Leistungen im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Grundpflege im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung SGB XI umfasst folgende Pflegetätigkeiten der Grundpflege:
Körperliche Hygiene
Zur Körperpflege gehören folgende Leistungen: waschen, duschen, Zahnpflege (Mundpflege), rasieren, Haarpflege, Hilfestellung bei der Darm- oder Blasenentleerung inklusive Wechsel von Hilfsmitteln zur Ausscheidung (beispielsweise Einlagen und Stomabeutel). Dabei wird immer Wert darauf gelegt, dass der Pflegebedürftige die Aufgaben, die er noch selbstständig erledigen kann, auch übernimmt. Dies fördert die Beweglichkeit und das Selbstbewusstsein.
Nahrungszubereitung
Das Pflegepersonal sorgt für eine mundgerechte Zubereitung der Nahrung und unterstützt den Pflegebedürftigen bei der Aufnahme. Der Ernährungsplan richtet sich dabei nach den medizinischen Vorgaben und nach den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.
Für Mobilität sorgen
Damit der Pflegebedürftige mobil ist und alltägliche Hürden bewältigt werden können, unterstützt das Pflegepersonal diesen beim Aufstehen und zu Bett gehen (den Patienten betten, umbetten und lagern), genauso beim An- und Auskleiden. Außerdem wird er beim Laufen, Treppensteigen und bei Terminen (Arztbesuch), Behördengang) begleitet.
Prophylaxe
Im Rahmen der Grundpflege werde auch eine Vielzahl unterschiedlicher vorbeugender Maßnahmen durchgeführt. Beispielsweise Dekubitus-, Kontraktur- oder Pneumonie-Prophylaxen. Denn bei jeder Pflege steht der Aspekt der Gesunderhaltung des Patienten eine zentrale Rolle.
Für ausführliche Informationen zur Grundpflege steht der ambulante Pflegedienst Elia aus Pforzheim jederzeit gerne zur Verfügung.