Jena, 27. März 2012. Wie die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) in Jena mitteilt, kann für Lebensmittel, die als Kunst in Szene gesetzt und aufgrund Ausdünstungen oder Verdorbenheit durch Unbefugte entsorgt wurden, Schadenersatz geltend gemacht werden.
Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Über Kunst auch und wenn die Kunst direkt mit dem Geschmack zu tun hat, erst recht. Dass in der Kunst dann und wann auch Lebensmittel zum Einsatz kommen, ist nicht neu. Wer denkt nicht gleich an Joseph Beuys und dessen Objekt "Fettecke", eine Ansammlung von fünf Kilogramm Butter, die der Künstler 1982 in der Düsseldorfer Kunstakademie platziert hatte. Vier Jahre nach Ausstellungsbeginn hatte sich der Hausmeister der Akademie "erbarmt" und das ranzige Fett entsorgt. Der Eigentümer der Butter klagte seinerzeit erfolgreich auf Schadenersatz und bekam 40.000 DM zugesprochen.
Mit dem Fall der alten Pommesstäbchen, der im Sommer letzten Jahres hohe mediale Wellen schlug, hatte sich unlängst das OLG München zu beschäftigen. Einem jungen Künstler sprach das Gericht im vergangenen Monat 2.000 Euro Schadenersatz zu. Im Herbst 1990 schaffte der Mann mit zwei Pommesstäbchen ein Kunstwerk, sein "Goldpommeskreuz", das dann unter dem Titel "Originalpommeskreuz" in einer Galerie ausgestellt wurde. Damals hätte man das Kunstwerk für 4.200 DM kaufen können, im Sommer letzten Jahres fand sich tatsächlich eine Käuferin für die zwei Kartoffelstäbchen. 2.500 Euro hätte sie für die 22 Jahre alten Pommes Frites gezahlt. Allerdings hatte die Galeristin die längst verdorbenen Lebensmittel zwischenzeitlich entsorgt. Für das Oberlandesgericht in München war dieser Umstand trotz des biblischen Alters der Pommes nicht nahe liegend. Die Entsorgung der zwei Fritten sahen die Richter als schuldhafte Pflichtverletzung an. Egal, ob man das Originalpommeskreuz nun als Kunst anerkannt hatte oder nicht, hätte der Beklagten bewusst sein müssen, dass das Pommespaar eine gewisse Bedeutung für den Kläger hatte. Die Vernichtung des "Kunstwerkes" hätte also nur mit der Zustimmung des Klägers geschehen können.
Dieser Fall könnte beispielhaft dafür sein, wie man mit verdorbenen Lebensmitteln Geld verdienen könnte. Man drapiert vergammelte Lebensmittel im Garten und deklariert das stinkende Objekt als Kunst. Wenn dann jemand das Werk unbefugt entsorgt, kann vielleicht noch Schadenersatz eingeklagt werden.
Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com