Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Millionen von pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen werden weiterhin nicht die staatliche Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Das zeigt der heute (28. März 2012) vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG). "Der Gesetzentwurf wird nicht ansatzweise dem gerecht, was Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegekräfte, Leistungserbringer und Kommunen dringend brauchen", kritisiert Gesundheitsministerin Barbara Steffens. "Die Zahl der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen steigt rapide an - ohne durchgreifende Reform fährt der Bund das Pflegesystem vor die Wand. Es droht eine Pflegekatastrophe, von der wir alle betroffen sein werden", so Steffens weiter.
Der Verzicht auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die völlig unzureichende Finanzierung der Pflege seien die Hauptgründe, weshalb die Probleme durch das neue Gesetz nicht gelöst würden. "Dass die Bundesregierung jetzt immer noch nicht bereit ist, die unwürdige standardisierte Minutenpflege durch einen die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellenden neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit zu beenden, ist schon skandalös", beklagt die Ministerin. Anstatt die Erkenntnisse aus dem seit fast drei Jahren vorliegenden Bericht des Pflegebeirats endlich für eine echte Reform zu nutzen, werde noch einmal ein neuer Beirat ins Lebens gerufen - Ende offen. Steffens: "Das ist entweder bewusste Verzögerungstaktik oder ein fachpolitischer Offenbarungseid."
Die Ministerin vermisst auch eine entscheidende Verbesserung der immer noch unzureichenden Versorgung von Demenzkranken. Kleine Verbesserungen für Demenzkranke, die zum Teil jetzt nur noch modellhaft erprobt werden sollen, und endlich ein Einstieg in die Förderung alternativer Wohnformen seien wichtig, aber einfach viel zu wenig. Gegenüber den ersten Entwürfen seinen einige Vorhaben wie etwa eine Anschubfinanzierung für neue Wohnformen sogar nochmals gekürzt worden. Auch die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung werde nicht aufgehoben.
Steffens weist darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit anderen Ländern schon im Herbst 2011 umfangreiche Vorschläge für eine Pflegereform unterbreitet habe, die diesen Namen tatsächlich verdient. "Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit einem flexibleren Leistungssystem, viel mehr Entlastungen für pflegende Angehörige, ein deutlicher Ausbau alternativer Wohnformen und quartiersnaher Versorgungsstrukturen und eine Stärkung der Kommunen bei der Planung ihrer an den Bedürfnissen der Menschen orientierten und mit ihnen gestalteten Versorgungslandschaften - das sind die Kernforderungen der Länder", so die Ministerin.
Für eine gute Pflege sei auch mehr Geld erforderlich. Mit 0,1 Prozent Beitragserhöhung sei eine zukunftsfeste und menschenwürdige Versorgungsstruktur jedoch nicht zu finanzieren.
Neben einer Beitragserhöhung könne aber auch durch Prävention im Alter und das dadurch erzielte spätere Eintreten in die Pflegebedürftigkeit mehr Lebensqualität bei Reduzierung der Kosten erreicht werden. Wenn es gelänge, dass die Menschen im Durchschnitt einen Monat später pflegebedürftig werden, könnten allein in Nordrhein-Westfalen pro Jahr rund 50 Millionen Euro an Pflegekosten gespart werden. Barbara Steffens: "Prävention ist nicht nur bei den Kleinsten wichtig und effektiv, sondern gerade auch im Alter."
Hintergrund:
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in Nordrhein-Westfalen binnen sechs Jahren um elf Prozent gestiegen. Das ergeben Daten des Statistischen Bundesamtes. Im Jahr 2009 waren den Erhebungen zufolge 509.145 Menschen in Nordrhein-Westfalen auf Pflege angewiesen, 2003 waren es noch 459.489. Bis 2050 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen nach Prognosen auf rund eine Million erhöhen - also verdoppeln.
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