BERLIN. Zum gestern im Kabinett beschlossenen Pflegeneuausrichtungsgesetz erklärt die pflegepolitische Sprecherin Christine ASCHENBERG-DUGNUS:
Mit dem gestern im Kabinett beschlossenen Pflegeneuausrichtungsgesetz sind die Weichen für eine bedarfsgerechte Pflege gestellt. Die bereits vereinbarte zusätzliche, aus Steuermitteln geförderte, private Eigenvorsorge bedarf jedoch noch einer gesetzlichen Regelung. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert einen reinen finanziellen Zuschuss zu den privat abzuschließenden Verträgen. Eine Kombination aus Steuervorteil und Zulagen wäre mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden und brächte zudem insbesondere für Menschen mit kleineren Einkommen nicht die gewünschten Vorteile. Denn jemand, der kaum oder keine Steuern zahlt, kann auch nichts von der Steuer absetzen. Uns ist es aber besonders wichtig, dass alle Versicherten unabhängig von ihrem Einkommen für die eigene Pflegebedürftigkeit vorsorgen können. Von der direkten Zulage profitieren alle Versicherten, was für den Steuervorteil nicht gilt.
Ein Teilleistungssystem wie die Soziale Pflegeversicherung kann nur zukunftsfähig gestaltet werden, wenn möglichst viele Menschen durch eine ergänzende Vorsorge rechtzeitig für das Pflegerisiko im Alter sparen.
Beatrix Brodkorb
Pressesprecherin und
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