fit und munter - Hauptsache gesund!

fit und munter

Hauptsache gesund!

Die Gesundheit von Mitarbeitern zahlt sich aus
Krankheitstage kosteten deutsche Unternehmen im Jahr 2009 insgesamt 43 Milliarden Euro, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) ausrechnete. Das allein ist ein guter Grund, sich um die Gesundheit von Mitarbeitern zu kümmern. In Deutschland regelt das Arbeitsschutzgesetz die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Doch was genau können und sollten Unternehmen konkret tun? Zum "Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz" am 28. April gibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung Tipps, wie Arbeitsplätze "gesund" gestaltet werden können.

Natürlich fängt sich jeder Arbeitnehmer mal einen Schnupfen ein und auch verstauchte Knöchel in der Freizeit lassen sich nicht verhindern. Doch am Arbeitsplatz selbst sollten die Arbeitsbedingungen so gestaltet sein, dass die Arbeit keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit hat. "In Deutschland hat der Schutz von Mitarbeitern am Arbeitsplatz traditionell eine hohe Priorität", bestätigt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Der allgemeine Arbeitsschutz schützt Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer, soll ihre Arbeitskraft erhalten und die Arbeit menschengerecht gestalten. Überwacht wird die Einhaltung durch die Aufsichtsbehörden der Länder (z.B. Gewerbeaufsichtsämter, Landesämter für Arbeitsschutz) und die Berufsgenossenschaften. Die Fachleute dort helfen den Betrieben, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und so arbeitsbedingte Unfälle zu verhüten sowie Belastungen frühzeitig zu erkennen. Zum Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen ist der Arbeitgeber nach § 5 ArbSchG verpflichtet. Wo Arbeit krank macht, sind Veränderungen notwendig. Der Arbeitgeber muss über die Gefährdungsbeurteilung, die eingeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen und seine Überprüfung dieser Maßnahmen Dokumentationen anfertigen. "In extremen Fällen kann eine Aufsichtsbehörde sogar ein Beschäftigungsverbot aussprechen", warnt die D.A.S. Juristin. So verfügten beispielsweise die Behörden in Freiburg 2008 für eine werdende Mutter ein vollständiges Beschäftigungsverbot nach § 4 Mutterschutzgesetz. Nach einem Tätigkeitsbericht der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg war sie in einer Zoohandlung tätig, wo durch die Bauweise der vorhandenen Lüftungsanlage die Gefahr bestand, dass die Raumluft mit Keimen und Stäuben durchsetzt war. Der Schwangeren konnte so die Arbeit mit Kleintieren und die damit verbundene Gefahr der Übertragung von Krankheiten nicht zugemutet werden.
Wichtig für Arbeitnehmer: Die Arbeitsbedingungen laufend im Auge behalten und gegebenenfalls anpassen!

Gesunde Arbeitsplätze
Um Arbeitssituationen zu verbessern, gilt es, zum einen die Verhältnisse, etwa die Gestaltung des Arbeitsplatzes, das Betriebsklima und die Arbeitsorganisation möglichst optimal zu gestalten. Zudem empfiehlt es sich, das Verhalten der Beschäftigten bei der Ausführung diverser Tätigkeiten zu optimieren. "Arbeitgeber sollten darauf achten, Belastungen durch die Umgebung sowie körperliche und psychische Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten", rät die D.A.S. Juristin. Zu vermeiden sind zum Beispiel Zwangshaltungen wie Dauerstehen und Dauersitzen sowie ständig wiederkehrende Bewegungen. Zusammen mit falschem Heben und Tragen sind Zwangshaltungen nämlich eine der Hauptursachen für Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems. Der Friseur, der seine Tätigkeit zum Großteil im Stehen ausübt, kann Stehhilfen nutzen und sich zur Erholung zwischendurch immer wieder setzen. Noch wichtiger sind ein regelmäßiges Abwechseln beim Sitzen, Stehen und Gehen. Wer wie eine Kassiererin hauptsächlich im Sitzen arbeitet, sollte also jede Gelegenheit nutzen, aufzustehen und sich zu bewegen. Neben regelmäßigen Pausen können Arbeitsmittel wie etwa der Drucker im Büro so angeordnet werden, dass man aufstehen oder ein paar Schritte gehen muss, um sie zu erreichen. Zu vermeiden sind auch gesundheitsschädliche Stoffe am Arbeitsplatz.
Für die Arbeit mit biologischen Stoffen, also Mikroorganismen, gibt die Biostoffverordnung besondere Vorgaben. Welche Schutzmaßnahmen gegen gesundheitsschädliche Stäube zweckdienlich sind, ergibt sich zum Beispiel aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 500 (TRGS 500). Bestimmte Maßnahmen können schon die Staubentstehung erheblich reduzieren. Im Zweifelsfall sollten geeignete Schutzmasken getragen werden. Technisch auf dem Laufenden halten sollte sich der Arbeitgeber auch: So wurde erst vor einigen Jahren bekannt, dass bestimmte alte Estriche Asbest enthalten, das etwa beim Abbruch oder beim Bohren freigesetzt wird.

Vorbeugende Maßnahmen
Aufklärung und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zum Thema Gesundheit sind das A und O. Konkrete Ratschläge, arbeitsplatzbezogene Rückenschulen, die Anwendung von Hebehilfen, aber auch ein gesundes Zeitmanagement zur Stressvermeidung sollten unbedingt dazu gehören. Hier kommt Vorgesetzten eine Schlüsselrolle zu. "Die Gesundheit der Mitarbeiter wirkt sich in der Regel positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens aus", bestätigt die D.A.S. Expertin und rät: "Gründen Sie doch eine Fußballmannschaft oder eine Wandergruppe!" Sport trägt zum körperlichen Ausgleich bei, steigert dabei gleichzeitig den Teamgeist und somit das Betriebsklima. Eine gesunde und menschliche Kultur im Unternehmen ist auch die beste Basis, psychischen Belastungen entgegenzuwirken.
Ein Tipp: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) bietet auf ihrer Internetseite www.baua.de hilfreiche Informationen zum Thema Gesundheitsschutz mit kostenlosen Broschüren und konkreten Tipps für jede Branche.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
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