Seit Anfang 2012 müssen Patienten beim Zahnarzt tiefer in die Tasche greifen. Durch die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Wirkung zum 1. Januar sind die Kosten für zahnärztliche Leistungen teilweise deutlich angestiegen. Insgesamt geht der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) von Preissteigerungen für den Patienten zwischen 14 und 20 Prozent aus - mitunter bewegt sich der Anstieg aber auch in höheren Regionen. Betroffen von den Mehrkosten sind indes nicht nur Privatpatienten, sondern ebenfalls die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen.
Seit 2005 erhalten die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch einen Festzuschuss, der die Behandlungskosten anteilig abdeckt. Für den Rest muss der Patient selbst zahlen. Besteht der Wunsch nach einer Behandlung über die Regelleistung hinaus, z. B. für Keramik- statt Amalgam bei Füllungen, kann die persönliche Zahnarzt-Rechnung teuer werden - aufgrund der neuen Gebührenordnung sogar teurer als in den Jahren zuvor. In dieser Hinsicht lohnt sich für gesetzlich Versicherte eine Zahnzusatzversicherung, wie unter http://www.versicherung-vergleichen.net/krankenversicherung/krankenzusatzversicherungen/zahnzusatzversicherungen nachlesen ist.
Zahnzusatzversicherungen stocken prinzipiell die Zahlung der Krankenkasse um einen bestimmten Prozentsatz auf - je nach gewähltem Tarif sind bis zu 100 Prozent inklusive der Vorleistungen der Kasse möglich. In der Regel sind Zahnzusatzverträge bereits für unter zehn Euro im Monat erhältlich. Es empfiehlt sich allerdings die Leistungen sowie Preise verschiedener Zahnzusatzversicherungen vorab einem Vergleich zu unterziehen. Auf diese Weise lässt sich das individuell beste Angebot herausfiltern. Interessierte finden einen kostenlosen Online-Vergleich für Zahnzusatzversicherungen sowie weitere wichtige Informationen auf http://www.versicherung-vergleichen.net/zusatzversicherungen