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Hundehaftpflichtversicherung: Wenn es raus in die Sonne geht

Zu den wichtigten Versicherungen für Hundehalter gehört die Hundehaftpflichtversicherung. Nur damit ist im Schadensfall gewährleistet, dass man nicht auf einmal mit dem eigenen Vermögen haften muss.
Der April mit seinem Schmuddelwetter hat uns in Deutschland lange die Vorfreude auf den Frühling vergällt. Jetzt müssen so langsam mal die Sonnenstrahlen unser Gemüt anheizen. Für Hundefreunde bedeutet die wärmere Jahreszeit auch vermehrte Streifzüge außerhalb der eigenen vier Wände, auf Wiesen und in Wäldern. Mit dabei sein sollte unbedingt die Hundehaftpflichtversicherung, denn wo der Vierbeiner unterwegs ist, besteht immer die Möglichkeit, dass es zu einem Zwischenfall kommen kann.

Denn der Hund ist geprägt vom Jagd- und Spielinstinkt, so schnell, wie der Vierbeiner auf etwas reagiert, kann Herrchen gar nicht schalten. Und dann ist es schon passiert: Ein Radfahrer wurde vielleicht umgerissen oder Hund ist auf die Straße gerannt. In solchen Fällen ist die Hundehaftpflichtversicherung unverzichtbar, denn im Schadensfall haftet allein der Hundehalter für das Missgeschick seines Hundes. Nach der Gesetzeslage ist es kaum möglich, die Schuldfrage umzukehren.

Gerade in Wäldern und auf Wiesen müssen Hundehalter genau auf ihre Vierbeiner achten. Sie können schnell sie Witterung von interessanten Düften aufnehmen und dabei Tiere, die sich in der Brut befinden, empfindlich stören. Werden z. B. im Wald dabei auch noch Tiere gerissen, weil der Jagdinstinkt durchbricht, ist damit auch noch der Straftatbestand der Wilderei erfüllt. Außerdem muss der verursachte Schaden wieder gut gemacht werden - dafür ist die Hundehaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Bald kommt endlich die wärmere Jahreszeit, in der viele Hundefreunde sich auch mal Zeit zum Ausspannen nehmen. Raus aus dem Alltag und ab in die Ferien - natürlich ist der Hund immer dabei, er gehört ja schließlich zur Familie. Doch auch im Urlaub müssen Sie als Hundefreund grundsätzlich die Hundehaftpflichtversicherung im Gepäck haben. Nicht etwa, weil es vielleicht generell gesetzlich vorgeschrieben ist, aber Sie stehen im Schadensfall auf der sicheren Seite. Was geschieht, wenn Ihr Hund in der Ferienwohnung vor Freunde über die Abwechslung die Türrahmen anknabbert? Dann stehen Sie dem Vermieter für diesen Schaden gerade. Achten Sie daher auch immer darauf, dass Sie in Ihrer Hundehaftpflichtversicherung z. B. Mietsachschäden eingeschlossen haben.

Selbst die Fahrt in den Urlaubsort kann schnell zu Turbulenzen führen, auf die Sie vorbereitet sein müssen. Stellen Sie sich vor, Sie machen eine kurze Rast auf dem Autobahnparkplatz. Ein paar Schritte Bewegung tun schließlich jedem gut. Dabei büxt Ihr Hund aus und rennt auf die Fahrbahn. Ein Autofahrer bremst, um den Hund nicht zu überfahren und zwei weitere Autos fahren auf. Selbst bei niedrigem Tempo auf dem Parkplatz kann schnell ein teurer Blechschaden verursacht werden, für den Sie haftbar gemacht werden. Sie sehen, die Hundehaftpflichtversicherung gehört zum Hund immer dabei.

Bildquelle: Dudarev Mikhail, fotolia.com

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