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Tarifhilfe 2012 - guter Schritt in die richtige Richtung - Politik hält jedoch an Systemfehler fest
(NL/1163399060) 23.04.2012, Berlin. Die Regierungskoalition will den mit Mehrkosten und Tarifsteigerungen belasteten Krankenhäusern nun doch entgegen kommen. Nach aktuellen Medienberichten soll ihnen noch in diesem Jahr mit einem teilweisen Tarifausgleich in Höhe von 350 bis 400 Millionen Euro geholfen werden. Das begrüßen wir ausdrücklich, erklärt der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. Die Politik hat offenbar erkannt, dass eine patientengerechte Versorgung in den Krankenhäusern beim besten Willen nicht sicherzustellen ist, wenn die Tarifkosten 2012 um über drei Prozent steigen, die Preise für Krankenhausleistungen durch gesetzliche Vorgaben aber nur um etwa ein Prozent angehoben werden dürfen. Wenn es zu dem angekündigten Beschluss kommt, ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Und es ist ein gutes Signal an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Obwohl Krankenkassen und Gesundheitsfonds auch bei einer historisch beispiellosen Finanzreserve von aktuell rund 20 Mrd. Euro immer noch keinen Spielraum für eine Entlastung der Kliniken erkennen können, sollte man aus Sicht des VKD noch einen Schritt weiter gehen:

Die Krankenhäuser benötigen nicht nur eine einmalige Hilfe, sondern einen echten Tarifausgleich. In den vergangenen drei Jahren haben sie mit Hilfe des Pflegestellenförderprogramms vielfach ein hochwertiges Versorgungsniveau im Pflegebereich aufgebaut, das erhalten werden muss. Die Pflege gerade Demenzkranker, deren Zahl in Deutschland kontinuierlich steigt und sich bis zum Jahre 2050 auf über 2,6 Mio. verdoppeln soll, ist schon heute eine große Herausforderung für die Krankenhäuser. Eine einmalige Tarifhilfe in der oben genannten Höhe mildert den Rationalisierungsdruck allenfalls etwas, wirkt aber nicht nachhaltig. Der aktuelle Tarifabschluss führt zu Mehrkosten von 6,3 Prozent in 2012 und 2013. Mit einem Personalkostenanteil von über 60 Prozent ist der damit einher gehende Rationalisierungsdruck erheblich. Um einen weiteren Anstieg der Defizite zu vermeiden, bleiben dann oft nur noch Kostensenkungsmaßnahmen im Personalbereich.

Für den Bürger, der auch Krankenhauspatient werden kann und dies sind jährlich rund 18 Mio. Menschen, etwa die Einwohnerzahl Nordrhein-Westfalens bliebe trotz guter Absichten der Politik der fatale Eindruck: Meine Regierung ist nicht bereit, unsere im internationalen Vergleich qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung abzusichern. Sie zahlt nicht einmal die halbe Miete, die nötig ist, um die Unterfinanzierung der Personalkosten zu kompensieren. Und diese Unterfinanzierung beträgt durch die Tarifsteigerungen nicht 0,4, sondern über 1 Milliarde Euro, so der VKD-Chef. Es gibt bei uns keine Billigmedizin, keine Wartelisten, keine Leistungseinschränkungen. Das muss auch so bleiben. Man kann nicht Golf bezahlen und Mercedes fahren.

Systemfehler führt zu Hamsterradeffekt

In diesem Zusammenhang kritisiert Düllings auch, dass die Politik einen Systemfehler im Krankenhausentgeltgesetz nach wie vor ignoriert. Dieser Systemfehler führe zu einer Finanzkannibalisierung der Krankenhäuser: Wenn Krankenhäuser wie in jedem Jahr durch die demographische Entwicklung und den medizinisch-technischen Fortschritt zusätzliche Patienten versorgen, müssen sie dafür Mehrleistungsabschläge hinnehmen, die in vielen Fällen bis zu 65 Prozent betragen. Gleichzeitig sinken damit mittelfristig auch die Preise für sämtliche Krankenhausleistungen im jeweiligen Bundesland. Dieser zweifache Preisabfall die so genannte doppelte Degression bewirkt einen Hamster-radeffekt, der vor allem für kleinere Krankenhäuser wirtschaftlich nicht mehr beherrschbar ist.

Bei den niedergelassenen Ärzten hat man diesen Systemfehler schon vor längerer Zeit erkannt und behoben. Das muss nun auch für die Krankenhäuser geregelt werden, fordert Düllings. Der Verband der Krankenhausmanager schließt sich der Meinung der Bundesländer an, die für eine Streichung der entsprechenden Regelung im Paragrafen 10 des Krankenhausentgeltgesetzes plädieren. Als Alternative befürwortet der VKD, das Konzept der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für eine Zukünftige Ausgestaltung der Finanzierung von Leistungsveränderungen vom April 2012 einer Neuregelung zugrunde zu legen.



Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.600 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhaus-praxis und des Klinikmanagements.

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