Privatleistung oder bezuschussbar?
Generell betrachten Krankenkassen in Deutschland Implantate als eine Privatleistung, Ausnahmen gelten lediglich bei extremen Erkrankungen wie beispielsweise Tumoren im Gesichtsbereich. Jedoch sehen sie mittlerweile den eigentlichen Zahnersatz, die auf die künstliche Zahnwurzel gesetzte Krone, als bezuschussbar an. Dabei zeigt sich die Höhe des Zuschusses abhängig von der Pflege des Bonusheftes. Daher sollten Patienten in jedem Alter auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen achten. Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschüsse durch private Zahn-Zusatzversicherungen, weshalb es sich lohnt, Informationen bei Krankenkassen und Versicherungen über die jeweiligen Modelle einzuholen. „Die Kosten für eine Implantation setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Neben den Behandlungskosten des Zahnarztes fallen abhängig vom Material Ausgaben für das Zahnlabor oder Verbrauchsmaterialien an. Hierzu zählen beispielsweise das Implantatteil, Abdruckmaterialen oder Provisorien“, erklärt Dr. Luckey. Nach Erstellung des Heil- und Kostenplans schicken Patienten diesen an ihre Krankenkasse, welche die Festzuschüsse ermittelt. Jedoch gilt der Kostenvoranschlag lediglich als Orientierung, Abweichungen von circa 20 Prozent nach oben und nach unten gelten vom Gesetzgeber als akzeptabel. Um noch stärker beim Zahnersatz einsparen zu können, sollten Implantate im Anschluss als außergewöhnliche finanzielle Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Lehnt das zuständige Finanzamt ab, erweist es sich als ratsam, Widerspruch einzulegen.
Zusatzleistungen: Notwendigkeit oder Luxus?
Bei einer Implantation schlägt der Zahnarzt häufig auch Maßnahmen vor, die den Eingriff vereinfachen oder noch stärker präzisieren können. So beispielsweise DVT – Digitale Volumentomografie – zur Erzeugung einer strahlenfreien 3-D-Ansicht des Mundraums, navigationschirurgische Elemente zur millimetergenauen Platzierung des Implantats oder Digitale Abformung anstelle von Abdruckmasse und Silberlöffel. Derartige Anwendungen bieten dem Patienten mehr Komfort und stellen die neuesten Innovationen auf dem zahnmedizinischen Markt dar. Gesetzliche Kassen sowie ein Großteil der privaten betrachten sie jedoch als medizinisch nicht notwendig, weshalb sie nicht im Leistungskatalog auftauchen. Wenn sie sich dafür entscheiden, sollten Patienten auch in diesen Fällen auf einem Kostenvoranschlag bestehen. „Diese neuen Methoden lassen sich gut im Vorfeld planen, weshalb eine nahezu exakte Angabe der entsprechenden Kosten möglich ist“, erklärt Dr. Luckey und fügt hinzu: „Besteht beim Patienten Zweifel über den Vorteil der Anwendung, sollte er zunächst ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt führen und im Zweifelsfall eine zweite Meinung einholen.“ Denn oftmals bestehen parallel zu neuen Methoden auch solche, die von der Kasse getragen werden.