Köln, 24. April 2012. Fünf Millionen Menschen sind in Deutschland bei der Arbeit Lärm und Vibrationen ausgesetzt. Rund zwölf Millionen wohnen an Straßen, durch deren Verkehr sie am Tag einem Geräuschpegel von 65 Dezibel (dB A) ausgesetzt sind, nachts sinkt die Lärmbelastung auf 55 Dezibel. "Schon dieser Geräuschpegel von 55 Dezibel kann bei Menschen zu Konzentrationsstörungen führen", erläutert Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland. "In der Nacht werden Geräusche zudem leichter wahrgenommen als bei Tag. Der Körper interpretiert sie als Bedrohung und schüttet Stresshormone aus. Das begünstigt Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und kann zu Schlafstörungen führen", so Roth weiter.
Im beruflichen Umfeld tragen seit Mitte der 1970er Jahre verschiedene Vorschriften zum Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz bei. So muss der Arbeitgeber beispielsweise ab einem Beurteilungspegel von 80 Dezibel (A) (das ist der über die Zeit ermittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht) über Schutzmaßnahmen informieren und Gehörschutz bereitstellen. Zum Vergleich: 80 Dezibel (A) entsprechen dem Lärmpegel einer Autobahn. Ab einem Beurteilungspegel von 85 Dezibel (A) ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht, denn als Dauerbelastung kann diese Lautstärke die Hörzellen schädigen. Zusätzlich sind technische Maßnahmen erforderlich. Trotzdem gehört Schwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten. TÜV Rheinland berät Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und bietet für die Mitarbeiter auf den Arbeitsplatz abgestimmte Vorsorgeuntersuchungen an. So können Beeinträchtigungen des Gehörs frühzeitig erkannt und individuell abgestimmte Schutzmaßnahmen empfohlen werden.
Hörschäden sind nicht heilbar
Sind Menschen über Jahre hohen Lärmpegeln ausgesetzt oder einmalig sehr lauten Geräuschen - beispielsweise wenn ein Feuerwerkskörper in der Nähe detoniert - werden die feinen Haarzellen im Innenohr zerstört. Es kommt zum lärmbedingten Hörverlust, da einmal verlorene Zellen nicht erneuert werden können. "Treten nach einem Konzert oder auch nach Heimwerkerarbeiten ungewohnte Ohrgeräusche auf, ist das ein deutliches Warnsignal des Körpers, dass es zu laut war", erklärt Roth.
"Eine Motorsäge erreicht 110 Dezibel, eine Kettensäge sogar 120 Dezibel und damit auch die Schmerzgrenze, die zwischen 120 und 140 Dezibel liegt." Deshalb gilt: Wie im Beruf bewahrt Gehörschutz beim Heimwerkern, Holzsägen, Laubsaugen oder Mähen von großen Rasenflächen vor Hörschäden.
Lärmempfinden ist individuell
Ob die Geräuschkulisse krank macht, hängt unter anderem davon ab, wie das Gehörte empfunden wird. Ein gutes Beispiel ist hier Musik: Während der Nachwuchs die schrillen Sounds oder wummernden Bässe total cool und entspannend findet, fühlen sich Eltern und Nachbarn vielleicht gestört. Für sie ist das keine Musik, sondern Lärm, der Körper und Psyche belastet. "Gerade beim Thema Medien wird auch deutlich, dass jeder dazu beitragen kann, die Lärmbelastung für alle zu verringern", gibt die Arbeitsmedizinerin Dr. Roth zu bedenken. "Fernseher und Stereoanlage auf Zimmerlautstärke reduzieren oder - beispielsweise beim Lesen - einfach mal ganz ausschalten." Lässt sich eine höhere Lautstärke nicht vermeiden, wie bei einer Feier oder wenn Handwerker im Haus sind, sollten die Nachbarn frühzeitig informiert werden. So können sie sich auf die Störung einstellen und reagieren weniger verärgert oder gestresst.