In der Ausgabe 5/2012 der Zeitschrift Finanztest sind zahlreiche Tarife der Zahnzusatzversicherung getestet und bewertet worden. Der Rat von Finanztest: Prüfen, ob sich ein Wechsel zu einer anderen Zahnzusatzversicherung lohnt. Dabei muss der Kunde aber mehrere Aspekte im Auge behalten. Richtigerweise wird von einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft abgeraten, wenn eine zahnärztliche Behandlung ansteht. Diese wird von der neuen Zahnzusatzversicherung nicht übernommen.
Deshalb ist es wichtig, eine Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme erst abzuschließen, bevor ein Wechsel erfolgt. Schließlich muss man sicher sein, dass die neue Zahnzusatzversicherung einen als Kunden auch annimmt. Was man aber auch unbedingt berücksichtigen muss, sind neue Wartezeiten oder Leistungsstaffelungen. Sicherlich lässt sich die Wartezeit von acht Monaten bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft mit einem zahnärztlichen Befundbericht abkürzen, dafür können durch den Befundbericht wohlmöglich neue Fragen aufgeworfen werden. Auf der anderen Seite vereinbaren mittlerweile immer mehr Versicherungen eine sogenannte Leistungsstaffelung. Damit wird die Erstattung gerade in den ersten Jahren erheblich eingegrenzt. Unter Umständen steht dann nach zwei oder drei Jahren der benötigte Versicherungsschutz in voller Höhe zur Verfügung.
Unser Tipp: Eine Beitragsanpassung bei der Zahnzusatzversicherung zum kommenden Jahreswechsel sollte nicht der Grund einer Kündigung sein. Durch die Novellierung der Gebührenordnung der Zahnärzte werden die Kosten für hochwertigen Zahnersatz generell ansteigen. Davon wiederum sind alle Anbieter der Zahnzusatzversicherung betroffen.
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