Als Hundehalter ist einem das Thema Hundehaftpflicht bekannt, nicht zuletzt durch bestehende Rechtsvorschriften. Wer für seinen Hund aber auch etwas tun möchte, kann mit der Hunde-Kombiversicherung umfangreiche Risiken abdecken, die über den Versicherungsschutz im Schadensfall hinausgehen.
Die Hunde-Kombiversicherung bietet gleich vierfachen Schutz: Mit der Hundehaftpflicht sind Sie im Schadensfall mit Deckungssummen von bis zu 15 Mio. Euro optimal geschützt. Abgesichert sind damit Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Sogar Mietsachschäden können - je nach Haftpflichtvariante - mit abgesichert werden. Wenn Ihr Vierbeiner wegen einer Krankheit oder einer Verletzung operiert werden muss, übernimmt die Hunde-OP-Versicherung diese Kosten. Vorteil beim OP-Kostenschutz: Die Hunde-Kombiversicherung leistet ohne Summenbegrenzung und Sie haben die freie Wahl des Tierarztes und der Tierklinik.
Der Hundehalter-Rechtsschutz kümmert sich finanziell um die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Allein schon die Einstufung der Hundesteuer kann ein Grund ein, warum Sie rechtliche Schritte einleiten möchten. Durch die Hunde-Kombiversicherung wird Ihnen finanziell der Rücken frei gehalten, damit Sie ganz um Ihr Recht kümmern können. Und mit dem Unfall-Krankenhaustagegeld können Sie die Unterbringung Ihres Hundes bezahlen, falls Sie wegen eines Unfalls im Krankenhaus liegen. Vorteil der Hunde-Kombiversicherung: Sie sparen gegenüber dem Einzelabschluss z. B. von Hundehaftpflicht oder Hunde-OP-Versicherung mit dieser Viererkombination beim Beitrag.
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