Anreize, Ärzte aufs Land zu bringen, werden nicht greifen und an Versorgungsproblemen in strukturschwachen Regionen nichts ändern. So lautet ein Kritikpunkt am Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-VStG, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Geäußert wird er von Dr. Andreas Meusch, dem Leiter der Landes-vertretungen der Techniker Krankenkasse, beim "11. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik" in Hamburg. In diesem Punkt bekommt Meusch Rückendeckung von Walter Plassmann. Auch der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg prognostiziert, dass sich Ärzte unbeeindruckt von finan¬ziellen Anreizen immer da niederlassen werden, wo viele Patienten am besten hinkommen. Allerdings ist das einer der wenigen Kritikpunkte, den die Experten an einer Reformgesetzgebung haben, die mit vielen Vorschusslorbeeren und hohen Erwartungen an den Start gegangen ist.
Am 18. April 2012 trafen sich am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) neben Meusch und Plassmann auch noch der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags Dr. Rolf Koschorrek und natürlich der Initiator der Eppendorfer Dialoge, der Direktor des Instituts für Versorgungs¬forschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen am UKE, Prof. Matthias Augustin. Diskutiert wurde unter der Frage "Allheilmittel Dezentralismus? Nutzen und Mängel des Versorgungsstrukturgesetzes".
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Koschorrek, Mitgestalter des Gesetzes, bezeichnet das GKV-VStG mit seinen Dezentralisierungsbestrebungen als einzig wirksame Alternative zu den weitgehend gescheiterten Gesundheitsreformen der vergangenen 20 Jahre. Erstmalig sei ein flexibles, dezentral orientiertes Rahmengesetz geschaffen worden, das denjenigen Entscheidungskompetenz überträgt, die in den Regionen für die Gesundheitsversorgung verantwortlich sind. Wenn sich die Politik nun weitgehend heraus halte und die Fachkompetenzen in den Regionen zum Tragen kommen, stehe einer sektorüber¬greifenden, gut vernetzten Patientenversorgung nichts entgegen, so Koschorrek. In der Tat sind die Spielräume deutlich größer geworden. Insbesondere können jetzt regionale Determinanten und sozio-kulturelle Aspekte in die Versorgungsplanung einfließen. Die KVen haben mit eigener Entscheidungs¬befugnis in der Bedarfsplanung und der Honorarfestlegung die Möglichkeit der bedarfsoptimierten Versorgung. Die Leistungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen sind erweitert worden, so dass auch bestimmte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstattet werden können. Den praktizieren¬den Arzt Augustin freut das: Durch diese und weitere Optionen wie auch die Beteiligung der medizinischen Fachgesellschaften vor der Neubewertung von Behandlungsmethoden sind die Chancen auf eine hochqualifizierte, interdisziplinäre Versorgung deutlich gestiegen.
In der Gesamtbewertung spendet das neue Gesetz mehr Licht als Schatten. Die Sektorengrenzen innerhalb des Gesundheitssystems sind durch das GKV-VStG weitgehend aufgehoben. Nun muss sich zeigen, wie die Verantwortlichen mit den neuen Gestaltungsräumen umgehen, und ob es gelingt, die geschaffenen Potenziale zum Wohle aller Beteiligten zu nutzen.