Viele Frauen durchlaufen vor und nach der Geburt
ein Wechselbad der Gefühle. Freude und Unsicherheit lösen sich ab.
Eine Hebamme des Vertrauens schafft in dieser Situation Sicherheit
und beantwortet zu jeder Tages- und Nachtzeit die Fragen der
Schwangeren. Eine anspruchsvolle Betreuung wird auch durch die
Hebammenrufbereitschaft sichergestellt, die von vielen
Geburtshelferinnen angeboten wird. Die BKK VBU übernimmt ab sofort
die Kosten der Rufbereitschaft als Zusatzleistung für ihre
Versicherten pauschal in Höhe von 250 Euro.
Die BKK VBU engagiert sich seit langem in der Prävention von
Frühgeburten und Förderung der natürlichen Geburt. Im Rahmen von
speziellen Verträgen mit Ärzten, Kliniken und Geburtshäusern wurden
u.a. zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen vereinbart. Ein
weiterer Baustein des Programmes "Mehr für Familien" ist jetzt die
Kostenübernahme der Hebammenrufbereitschaft. "Mit diesem Angebot
möchten wir unsere weiblichen Versicherten dabei unterstützen, Babys
möglichst auf natürlichem Weg zu entbinden", erklärt Andrea Galle,
Vorstand der BKK VBU, "dabei hilft den werdenden Müttern die
Gewissheit, dass die Hebamme ihres Vertrauens während der gesamten
Geburtsphase ausschließlich nur für sie da ist."
Förderung der natürlichen Geburt
Nur ca. vier Prozent aller Babys kommen tatsächlich am errechneten
Geburtstermin zur Welt. Umso wichtiger ist es für die werdenden
Mütter, dass sie sich auf die Hebamme ihrer Wahl verlassen können.
Die BKK VBU und das Geburtshaus Hellersdorf haben deshalb einen
Integrierten Versorgungsvertrag geschlossen, der die Verfügbarkeit
einer Hebamme zur Geburtshilfe für fünf Wochen sicherstellt. Die
Abrechnung der Rufbereitschaft erfolgt direkt zwischen der
teilnehmenden Hebamme und der BKK VBU. "Für viele Frauen stellt die
Kostenübernahme der Rufbereitschaft eine enorme Erleichterung dar",
sagt Constanze Schmidt, leitende Hebamme im Geburtshaus Hellersdorf,
"denn nicht selten scheitert eine Hausgeburt oder eine Entbindung im
Geburtshaus an den Kosten." Dem Vertrag können jetzt bundesweit alle
Hebammen, die die Voraussetzungen erfüllen, beitreten. Bis heute
können BKK VBU-Versicherte die Rufbereitschaft mit ca. 100 Hebammen
vereinbaren.
1:1-Betreuung garantiert
Die Leistung der Hebamme besteht in der fünf Wochen umfassenden
Rufbereitschaft, die in der Regel in der 38. bis 42.
Schwangerschaftswoche erbracht wird. In dieser Zeit verpflichtet sich
die Hebamme, für die Schwangere zu jeder Tages- und Nachtzeit - auch
an Wochenenden und Feiertagen - telefonisch oder persönlich
erreichbar zu sein. Die Geburtshelferin sichert zu, die werdende
Mutter, sobald die Niederkunft beginnt, sofort aufzusuchen und
ausschließlich sie während der Geburt zu betreuen (1:1-Betreuung).
Bei einer geplanten Entbindung im Geburtshaus stellt das Hebammenteam
die Rufbereitschaft sicher. Die Rufbereitschaft kann bei
Hausgeburten, bei Entbindungen in Geburtshäusern, die von Hebammen
geleitet werden und bei Geburten in Krankenhäusern, die von einer
persönlich ausgesuchten Beleghebamme begleitet werden, in Anspruch
genommen werden.
Einfache Teilnahme
Um den Service der Hebammenrufbereitschaft nutzen zu können,
genügt es, wenn sich die Schwangeren bei einer am Vertrag
teilnehmenden Hebamme einschreiben. Eine Liste aller teilnehmenden
Hebammen gibt es im Internet unter www.meine-krankenkasse.de
(Leistungen & Extras / Zusatzleistungen / Exklusive
Hebammenrufbereitschaft).
Pressekontakt:
Ellen Zimmermann
BKK VBU
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Telefon: (030) 7 26 12 13 15
eMail: Ellen.Zimmermann@bkk-vbu.de
www.meine-krankenkasse.de