Wer mit seinem Haustier verreisen möchte, muss
eine Reihe von Vorschriften beachten. Denn innerhalb und außerhalb
der EU gibt es unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere. Der
ADAC empfiehlt Reisenden, sich rechtzeitig über die unterschiedlichen
Vorschriften zu informieren und mindestens einen Monat vor der
Abreise an die obligatorischen Impfungen beim Tierarzt zu denken.
Alle Besonderheiten zum Thema Grenzpapiere für Tiere hat der ADAC in
einer Grafik zusammengestellt.
Innerhalb der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein.
Dazu ist seit dem 3. Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Bei Tieren, die
vorher gekennzeichnet wurden, wird auch die noch gut lesbare
Tätowierung anerkannt. Außerdem sind ein EU-Heimtierausweis und eine
Tollwut-Schutzimpfung vorgeschrieben. In Finnland, Großbritannien,
Irland und Malta ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer
vorgeschrieben. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass
die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.
Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben
Angaben zum Tier und seinem Besitzer ist darin der tierärztliche
Nachweis über die gültige Tollwut-Impfung enthalten. Für deutsche
Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor
Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen
Nachimpfungen entfällt diese Frist.
Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische
Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz
und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip
und eingetragener Tollwutimpfung.
Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem
Tollwutstatus wie zum Beispiel Norwegen, Schweiz, Liechtenstein,
Kroatien, Australien, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen
wie innerhalb der EU.
Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die
EU einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen
Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser
darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für
Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei,
Ägypten, Marokko oder Tunesien.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass in einigen Ländern
zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang
besteht.
Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.presse.adac.de eine
Infografik an.
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Andrea Piechotta
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