Auf den Spielplätzen im Kindergarten gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Spielgeräten. Daher kommt häufig bei den Kindern der Wunsch nach einem eigenen kleinen Spielplatz auf. Von den Elterun und Gartenbesitzern wird dieser Wunsch gerne verwirklicht. Die Suche nach idealen und individuellen Gartenspielgeräten ist dabei nicht immer leicht. Hierbei sollten die Wünsche der Kinder ebenso berücksichtigt werden, wie deren Sicherheit. Die nötige Sicherheit einer Schaukel oder Kletterturm wird durch die Angabe der Normen garantiert. Auch die Siegel vom TÜV sind hierzu ein wichtiges Argument.
Zu einem individuellen Spielturm gehört unter anderem eine Rutsche. Auch eine Schaukel wird dabei immer von den Kindern als Wunsch geäußert. Die Optik des Kinderspielhauses kann nach der eigenen Vorstellung ausfallen. Die Verbindung zwischen Kinderspielhaus und Schaukel muss so konstruiert sein, dass keine Verletzungen entstehen können. So sollte die Schaukel zum Beispiel an einer verschlossenen Seite des Hauses angebracht sein. Nur so kann ein Herabfallen vermieden werden. Die DIN Vorschriften sehen dabei nicht nur die einzelnen Teile und das jeweilige Risiko, das von den Elementen ausgeht, sondern auch die gesamte Konstruktion, die weder umkippen, noch zusammenstürzen darf. Die Angabe des Gewichtes ist bei einem Spielhaus, aber auch bei einer Schaukel sehr wichtig, da nur so beachtet werden kann, wer und wie viele sich auf dem Kletterturm befinden dürfen. Die Vielfältigkeit der Spielgeräte darf weder im öffentlichen, noch im privaten Gebrauch die Sicherheit beeinträchtigen.