Unsere Gesellschaft altert.Mit dem Alter sind viele Menschen auch eingeschränkt in ihrer Leistungsfähigkeit, bedürfen der Unterstützung von Angehörigen oder Dritten bei der Bewältigung der täglichen Anforderungen. Diese Unterstützung ist auch oft mit finanziellem Aufwand verbunden.
Dafür hat der Gesetzgeber vor Jahren die Pflegeversicherung eingeführt. Hier haben "Pflegebedürftige" die Möglichkeit, finanziellen Ausgleich für die erhöhten Aufwendungen zu erhalten. Dazu bedarf es der Erstellung eines Pflegegutachtens. Dies übernimmt im Regelfall der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse), aber Vorsicht. Ob die Einstufung des MDK auch richtig und in ihrem Sinne ist sollten sie i m m e r durch die Erstellung eines eigenen Pflegegutachtens prüfen lassen.Wo sie einen Pflegegutachter finden erfahren sie auf www.pflegegutachter-verzeichnis.de.
Online ab dem 8. Mai 2012