Angehörige oder Dritte müssen Zeit aufwenden um dem Angehörigen bei den täglichen Erledigungen helfen.Damit dieser Zeitaufwand nicht in hohen finanziellen Aufwand münden, hat der Gesetzgeber die Pflegeversicherung geschaffen.
Hier hat jeder die Möglichkeit Leistungen für seine Angehörigen zu beantragen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) übernimmt dabei die Erstelllung eines Pflegegutachtens. Aber ACHTUNG, Sylvia Grünert rät ihnen immer die zusätzliche Erstellung eines eigenen privaten Pflegegutachtens, um feststellen zu können, ob die Einstufung so in Ordnung ist.Mit der Einstufung in eine Pflegestufe sind dann immer auch finanzielle Leistungen verbunden.