St. Augustin, 7. Mai 2012 - In Deutschland leben rund vier Millionen Menschen muslimischen Glaubens und die meisten von ihnen legen Wert auf Halal-Produkte. Diese ohne Schweinefleisch und Alkohol hergestellten Lebensmittel entsprechen den Koranvorschriften. Der Markt boomt, aber eine einheitliche Kennzeichnung fehlt, an der sich Verbraucher orientieren können. Das neue RAL Gütezeichen "Halal-Lebensmittel" schafft jetzt Abhilfe. Menschen muslimischen Glaubens können bei Produkten mit dem Gütezeichen sicher sein, dass sie den Vorschriften des Koran entsprechen. Für andere Verbraucher ist das Gütezeichen ebenfalls hilfreich, denn auch Menschen nicht-muslimischen Glaubens greifen immer häufiger zu Halal-Produkten, deren Umsatz in Deutschland auf vier bis fünf Milliarden Euro geschätzt wird.
Das Verbot von Schweinfleisch in Halal-Lebensmitteln betrifft auch vom Schwein stammende Zutaten wie Gelatine, Emulgatoren, Aroma- oder Farbstoffe. Es muss sichergestellt sein, dass die Produkte weder bei der Herstellung noch beim Transport damit in Berührung kommen. Auch die Verwendung von Blut ist bei Halal-Lebensmitteln mit RAL Gütezeichen tabu. Bei der Herstellung der Lebensmittel werden ausschließlich Bestandteile von rein pflanzenfressenden Tieren verwendet, wozu Schafe, Rinder oder Geflügel gehören. Das Schlachten der Tiere folgt besonderen Regeln. Aus Pflanzen gewonnene Lebensmittel sind grundsätzlich "halal". Für die Verleihung des RAL Gütezeichens müssen die Hersteller über die gesetzlichen Anforderungen hinaus eine Reihe weitere strenge Vorgaben einhalten. Das betrifft zum Beispiel den Produktionsablauf, die Trennung von verpackter und unverpackter Ware, den Schutz vor Verunreinigung sowie die Abfallbeseitigung.
Halal-Produkte mit dem RAL Gütezeichen entsprechen damit nachweislich den Speisevorschriften des Koran. Sie sind jedoch auch für Personen geeignet, die unter bestimmten Lebensmittelunverträglichkeiten leiden oder aus sonstigen Gründen kein Schweinefleisch essen möchten. Wer Halal-Produkte verzehrt, kann zudem sicher sein, dass sie nicht mit Hilfe und Zusatz von Schweineschmalz oder Schweinegelatine hergestellt wurden.