München, 09.05.2012 - jameda (http://www.jameda.de), Deutschlands größte Arztempfehlung, begrüßt die Konkretisierung der Prüfpflicht von Bewertungsportalen durch das Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth vom 08.05.2012 (Az. 11 O 2608/12). "Mit seinem Urteil zeigt das Gericht, wie ein für alle Portale einheitlicher Weg zur rechtlich einwandfreien Prüfung kritischer Bewertungen aussieht. Damit wird etwas mehr Rechtssicherheit für Portale und deren Nutzer bei der Publikation insbesondere negativer Bewertungen geschaffen", sagt Dr. Philipp Goos, Geschäftsführer von jameda.
Urteil bestätigt bestehenden Prüfprozess von jameda
Mit seiner Forderung eines Behandlungsbeleges für eine strittige Arztbewertung bestätigt das Gericht die von jameda bereits verfolgte Linie zur Prüfung kritischer Bewertungen: Bei einem begründeten Verdacht auf Falschbewertung oder Manipulation bittet das Portal den Autor der Bewertung bereits jetzt, die Behandlung bei dem entsprechenden Arzt zu belegen. Bereits vor Freischaltung aller Bewertungen prüft eine elaborierte selbstlernende Software den Bewertungstext anhand von mehr als 30 Kriterien auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sowie auf Authentizität.
"Unser Prüfprozess ist in seiner Sorgfalt einzigartig", so Goos. "Damit garantieren wir den Ärzten einen fairen Umgang mit Ihren Bewertungen. Gleichzeitig sorgen wir aber auch dafür, dass nachweisbar authentische und richtlinienkonforme Patientenmeinungen - egal ob positiv oder negativ - auf unserer Plattform verbleiben können".