Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Ausbildungsrecht der Ärzte unter Auflagen zugestimmt.
Zur Verbesserung der psychosozialen und kommunikativen Fähigkeiten der angehenden Ärzte möchte er auch die Vermittlung ärztlicher Gesprächskompetenz in der Ausbildung festgeschrieben sehen. Zudem vertritt er die Auffassung, dass Studierende auch ausreichende Kenntnisse über das öffentliche Gesundheitswesen erlangen sollten. Zur angestrebten Stärkung der Allgemeinmedizin möchte er erreichen, dass die Studenten bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Ausbildung Einrichtungen der hausärztlichen Versorgung kennenlernen.
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat zudem darauf hin, dass er die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung nicht für ausreichend hält. Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Bindung der Studierenden an das Gebiet "Allgemeinmedizin" hält er verpflichtende Ausbildungsbestandteile in der hausärztlichen Praxis für unerlässlich. Neben dem Praktischen Jahr kämen hierfür zum Beispiel auch Hospitationen in Betracht.
Wenn die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länder akzeptiert, kann sie die neuen Vorschriften in Kraft setzen.
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_2291536/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0801-900/0862-11.html
Drucksache 238/12 (Beschluss)
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