Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem sie den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen mindern wollen.
Hierzu schlagen sie eine deutliche Vereinfachung der bisher sehr komplizierten Kostenerstattungspflichten von Bund und Ländern gegenüber den Verkehrsunternehmen vor. Zudem möchten sie die seit 1984 unveränderte Eigenbeteiligung der nutzungsberechtigten Personen von fünf auf sechs Euro anheben und künftig einer Dynamisierung unterwerfen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese übermittelt ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag und legt dabei ihre Auffassung dar.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_2291536/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0201-300/0217-12.html
Drucksache 217/12 (Beschluss)
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