Ärzte empfehlen ihren Patienten spezielle Kuren, um den Prozess der Heilung nach einer Krankheit oder Operation zu unterstützen oder um Krankheitssymptome zu lindern. Kuren werden bei schweren Krankheiten, psychischen Problemen und chronischen Erkrankungen verordnet. Nicht selten werden jedoch auch Kuren zu Prävention eingesetzt, so soll schwerwiegenderen Formen einer Krankheit vorgebeugt werden. Doch auch wenn der eigene Arzt eine Kur für ratsam hält, muss dennoch jede Kurreise zunächst bei der Krankenkasse beantragt werden. Hält man sich an eine simple Checkliste für Kuren, vergisst man keinen Punkt und kann nichts falsch machen.
Die Empfehlung vom Arzt
Der erste Schritt zum erfolgreichen Kurantrag stellt die Empfehlung durch den behandelnden Arzt dar. Er muss dem Patienten attestieren, dass eine Kur für den weiteren Verlauf der Heilung bzw. zur Prävention wichtig ist. Die Notwendigkeit von Kuren kann jeder Arzt attestieren, jedoch muss es sich um den Arzt handeln, der den Verlauf der Krankheit kennt und auf diesem Wissen basierend auch stichhaltig begründen kann, warum eine Kur nötig ist. Auch einen geeigneten Kurort kann der Arzt bei seinem Attest bereits angeben.
Wie hoch sind die Kosten/Zuzahlungen?
Auf eine Bescheinigung vom Arzt kann man verzichten, wenn die Kosten für Kuren in vollem Umfang selbst übernommen werden, in diesem Fall kann man auch den Kurort nach Belieben wählen. So kann man unter kur-wellness.de Angebote für Kuren in Polen zu günstigen Preisen finden.
Soll die Krankenkasse die Kosten (teilweise) tragen, ist ein ärztliches Attest unbedingt nötig.
Bei Übernahmen kostet den Patienten ein Tag in einer Kurklinik zehn Euro. Die Verpflegung und Unterkunft für Erwachsene im Rahmen von Kuren wird durch die Krankenkassen mit 13 Euro täglich bezuschusst, für Kleinkinder sind es 21 Euro pro Tag. Abhängig von der Art wie behandelt wird, können auf den Patienten auch weitere Zuzahlungen hinzukommen. Diese Zuzahlungen können von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren und sollten daher vorher genau erfragt werden.
Prüfung durch das Amt
Sollen Kuren von der Krankenkasse übernommen werden, ist auch immer eine Prüfung durch das zuständige Amt notwendig. Hierbei wird von einem neutralen Fachmann der Kurantrag samt Krankengeschichte des Patienten überprüft und auch das Attest des Arztes wird genau unter die Lupe genommen. Meist erfolgt zudem die Prüfung durch den Amtsarzt und in einigen Fällen muss der Patient selber auch noch zu einer körperlichen Untersuchung persönlich vorbeischauen.
Wurde der Antrag auf eine Kur abgelehnt, hat der Patient die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und der Antrag wird ein weiteres Mal überprüft. Nicht selten wird eine Kur nach erneuter Prüfung doch bewilligt, dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um Patienten mit psychosozialen Problemen handelt.
Wer übernimmt welche Kosten?
In einigen Fällen kann es sein, dass die Kosten für eine Kur auch von einer anderen Stelle/Behörde/Amt übernommen werden können. Ist eine Kur beispielsweise nach einem Arbeitsunfall notwendig, so kann es sein, dass die nötigen Zuzahlungen durch die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft übernommen werden. Opfer von Gewalt und auch Wehr-und Kriegsdienstgeschädigte können sich an das Versorgungsamt und Beamte im öffentlichen Dienst an die Beihilfestelle wenden.