Mit Blick auf den heute vom Bundeskabinett
vorgelegten Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz)
verweisen Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) auf die Besonderheiten der zahnmedizinischen
Versorgung.
"Zahnmedizinische Behandlungen sind keine Controlling-Prozesse,
die mit bürokratischen Auflagen optimiert werden können", so der
Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. "Die
Verschärfungen im Bereich der Dokumentation, Einwilligung und
Aufklärung reduzieren die Behandlungszeit, dies kommt dem Patienten
nicht zu Gute. Bei allem Verständnis für eine Bündelung der
verschiedenen Rechtsgrundlagen: Hier schießt der Gesetzgeber über das
Ziel hinaus ohne den Versorgungsalltag im Blick zu haben."
Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz,
erklärte: "Die Absicht des Gesetzgebers, Patientenrechte zu ordnen
und zu kodifizieren, begrüßen wir. Aber in der Umsetzung hapert es an
einigen Stellen. Es ist zwar erfreulich, dass die Krankenkassen
zukünftig Entscheidungen über beantragte Therapien nicht mehr
beliebig verzögern können. Aber leider führt die Einführung enger
Fristen dazu, dass das bewährte Gutachterverfahren im
zahnmedizinischen Bereich ausgehebelt wird."
Positiv bewerten BZÄK und KZBV, dass einer generellen
Beweislastumkehr und einer verschuldensunabhängigen Haftung eine
Absage erteilt wurde. Diese hätten zu einer Defensivmedizin geführt.
Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: 030 40005-150,
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KZBV: Dr. Reiner Kern, Telefon: 030 280 179-27, presse@kzbv.de