Nürnberg, 24.05.2012 - Die
Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer wurde vom Deutschen
Ärztetag eindringlich dazu aufgefordert, die Ärztekammern gemäß § 90a
SGB V an den Landesgremien für sektorenübergreifende
Versorgungsfragen zu beteiligen. Obligatorische Mitglieder in diesen
Gremien sind neben den Ländern die Kassenärztlichen Vereinigungen,
die Kostenträger und die Landeskrankenhausgesellschaften. Der
Gesetzgeber hat es den Ländern frei gestellt, weitere Mitglieder zu
benennen. Die Landesgremien können Empfehlungen zu
sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben. Daran sollen nach
dem Willen des Deutschen Ärztetages auch die Ärztekammern mitwirken.
Diese verfügten über spezifische Kompetenzen, die für die Arbeit
dieser neuen Gremien unerlässlich seien. So stünden ihnen moderne
Analysemöglichkeiten für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung
zur Verfügung. Veränderungen in der Struktur der Ärzteschaft würden
so unmittelbar wahrgenommen. Auch seien die von den
Landesärztekammern beschlossenen Weiterbildungsordnungen die
Grundlage der Planungsprozesse im ambulanten und im stationären
Sektor.
Diese und weitere Aufgaben- und Kompetenzbereiche der Ärztekammern
könnten maßgeblich dazu beitragen, dass die angestrebten
Landesgremien Garanten für eine zeitnahe und flexible
Berücksichtigung der lokalen und regionalen medizinischen
Anforderungen werden, so der Ärztetag.
Der Deutsche Ärztetag tagt vom 22. Bis 25. Mai in Nürnberg.
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