Heute hat der Deutsche Bundestag die Gesetzentwürfe
zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz sowie
zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt
der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:
"Organspende geht uns alle an. Daher begrüße ich, dass der
Deutsche Bundestag heute den Weg für das Gesetz zur Einführung der
Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz frei gemacht hat. Die
Verpflichtung zur Information der Versicherten und die damit
verbundene Aufforderung, sich zu Lebzeiten für oder gegen eine
Organspende zu entscheiden und die Entscheidung zu dokumentieren, ist
ein wichtiger Schritt, die Bedeutung der Organspende in das
Bewusstsein der Menschen zu rufen. Wir setzen auf Information und
Freiwilligkeit. Niemand muss sich entscheiden, aber alle Bürger
werden in die Lage versetzt, sich zu entscheiden. Wir wollen eine
informierte und freie Entscheidung der Bürger.
Daneben stärken wir mit dem Gesetz zur Änderung des
Transplantationsgesetzes die Funktion der
Transplantationsbeauftragten, wir verbessern die Abläufe in und
zwischen den beteiligten Krankenhäusern, die die Organspende in
Deutschland durchführen, wir verbessern die soziale Absicherung der
Lebendorganspender, wir schaffen mehr Transparenz durch Stärkung der
Kontrollrechte gegenüber der Arbeit der Deutschen Stiftung
Organtransplantation. So stellen wir die Weichen dafür, das Vertrauen
der Menschen bei dem sensiblen Thema der Organspende und
Transplantation zu gewinnen und die Spendebereitschaft zu erhöhen."
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