Antrag auf Leistungen der Pflegerversicherung stellen
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, muss der Pflegebedürftige oder sein gesetzlicher Vertreter diese zunächst beantragen. Das kann formlos geschehen. Das bedeutet, dass er grundsätzlich auch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich gestellt werden kann. Es ist jedoch immer sinnvoll schriftlich zu agieren, um später Unterlagen vorliegen zu haben, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Nach Antragstellung sendet die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen ein Antragsformular auf Pflegeleistungen zu, das ausgefüllt zurückzusenden ist.
MDK erstellt Gutachten
Nach Antragstellung prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Auftrag der Pflegekasse nach § 18 SGB XI das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und empfiehlt der Pflegekasse die Zuordnung einer Pflegestufe, indem er dem Antragsteller einen Besuch abstattet. Ein Gutachter macht sich dann ein Bild von der individuellen Lebenssituation des Antragstellers und ermittelt, ob eine Pflegestufe erforderlich ist. Eine Begutachtung durch den MDK ist damit eine grundlegende Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherten auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Für ausführliche Informationen steht der ambulante Alten- und Krankenpflegedienst Pfeiffer aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zu Verfügung.