BERLIN. Zum "Tag der Organspende" am 02. Juni 2012 erklärt die Gesundheitsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Gabriele MOLITOR:
Der Tag der Organspende soll ein Anstoß sein, dass die Menschen sich mit dieser sensiblen Thematik auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen.
Das wollen wir auch mit dem in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit in allen Fraktionen beschlossene Gesetz für eine Entscheidungslösung zur Organspende erreichen. Indem die Menschen in Zukunft regelmäßig mit der Frage nach einer Organspende konfrontiert werden, möchten wir eine breite gesellschaftliche Debatte in Gang setzen und die Menschen zu einer Entscheidung ermutigen. Dabei setzen wir auf eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema und auf eine bewusste Entscheidung für die Organspende.
Je mehr Menschen sich für eine Organspende entscheiden, desto besser sind die Chancen für die rund 12.000 Menschen, die aktuell in Deutschland auf ein lebensrettendes Organ warten. Dabei soll kein Druck ausgeübt werden. Einem fremden Menschen seine Organe zu hinterlassen ist ein Akt der Nächstenliebe, bei dem der Charakter der Spende erhalten bleiben muss. Diese Entscheidung muss freiwillig bleiben.
Zeitgleich haben wir mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes eine europäische Richtlinie umgesetzt. Dadurch werden die Organisation in den Krankenhäusern und die versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Lebendspender verbessert. Künftig werden flächendeckend Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern eingesetzt, um für einen besseren Ablauf und Information in den Krankenhäusern zu sorgen. So sollen potenzielle Organspender rechtzeitig erkannt und die notwendigen Gespräche mit Angehörigen geführt werden können.
Organ-Lebendspender werden besser abgesichert. Der Verdienstausfall wird künftig in voller Höhe von der Krankenkasse des Empfängers gezahlt. Ebenso werden die Ansprüche auf Nachsorge und Reha klar definiert. Streitigkeiten zwischen Krankenkasse und gesetzlicher Unfallversicherung werden nicht mehr auf dem Rücken der Patienten ausgetragen. Für Spätfolgen der Transplantation ist generell die Unfallversicherung zuständig. Die Beweislast, dass eine Krankheit nicht auf die Transplantation zurückzuführen ist, wird umgekehrt. Das ist insbesondere für Privatversicherte wichtig, die bisher bei Rechtsstreitigkeiten in Vorleistung gehen mussten.
Diese beiden Gesetze schaffen Vertrauen und Transparenz. Das ist die beste Grundlage, um den Bürgerinnen und Bürger die Entscheidung für eine Organspende zu erleichtern.
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