fit und munter - ARAG Verbrauchertipps zur Fußball EM 2012

fit und munter

ARAG Verbrauchertipps zur Fußball EM 2012

- Siegesfeiern mit Lärmschutzverordnung- Einreise in die Gastgeberländer der EM- Geldumtausch für die EM

Siegesfeiern mit Lärmschutzverordnung
Einige Spiele der Fußball-Europameisterschaft 2012 beginnen um 20:45 Uhr. Bei der WM 2010 wurden die Lärmschutzanforderungen für die Nachtstunden gesenkt damit auch nach 22 Uhr Fernsehübertragungen im Freien möglich waren. Diese Ausnahmeregelungen galten bereits bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland und der Fußball-Europameisterschaft 2008. Eine offizielle Ausnahmeregelung liegt laut ARAG Experten für die EM in Polen und der Ukraine noch nicht vor, wird jedoch erwartet. Bisher hat z. B. das NRW-Verbraucherministerium den Kommunen lediglich empfohlen, großzügig zu sein, wenn das Spiel - und damit das Public Viewing - länger als 22 Uhr dauern. Kommt die offizielle Senkung der Lärmschutzverordnung nicht pünktlich, droht beim gemeinsamen Fernsehen zur EM allerdings Ungemach. Grundsätzlich müssen Anwohner und Nachbarn nämlich keine lautstarke Fußballparty oder Siegesfeier hinnehmen. Schon gar nicht, wenn es nach 22 Uhr laut bleibt. Damit es keinen Ärger gibt: Rücksicht nehmen - egal ob im Privatbereich oder beim Public Viewing in der Eckkneipe. Wenn zum Beispiel das Wetter schön ist und draußen der Nationalmanschaft zugejubelt wird, sollte der Gastgeber spätestens um 22 Uhr alle Gäste bitten, ins Innere der Wohnung oder Gaststätte zu wechseln. Auch dort heißt es, in angemessener Lautstärke weiterjubeln. Viele Mieter hängen rechtzeitig vor der Fußball-Party einen netten Hinweis ins Treppenhaus, dass es vielleicht etwas lauter werden könnte. Das ist nett, und die anderen Mieter können sich darauf einstellen. Trotzdem kann eine Ruhestörung für den Veranstalter der Party ernste Folgen haben. Nach einer Beschwerde durch Nachbarn wegen Ruhestörung kann ein Mieter vom Vermieter abgemahnt werden. Oder mindert sogar ein Nachbar wegen einer Ruhestörung seine Miete, kann es unter Umständen sogar passieren, dass der Veranstalter der Party dafür aufkommen muss. Rücksicht ist in diesem Fall also besser als Nachsicht!

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige



Einreise in die Gastgeberländer der EM
Seit 2004 ist Polen Mitglied der EU. Das Nachbarland ist außerdem Mitglied der Schengenzone, die stationären Grenzkontrollen nach Deutschland sind also abgeschafft. Wer während der EM die Grenze überqueren will, sollte wegen der verstärkten Sicherheitskontrollen aber trotzdem seinen Ausweis dabei haben, raten ARAG Experten. In die Ukraine können Deutsche Staatsbürger hingegen maximal 90 Tage pro Halbjahr ohne Visum im Land bleiben. Für die Einreise ist ein Reisepass nötig, der einen Monat über das Reisedatum hinaus gültig sein muss.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit


Geldumtausch für die EM
Obwohl Polen seit Jahren EU-Mitglied ist, wird hier weiter mit Zloty gezahlt. EM-Gäste die hauptsächlich Bargeld mitnehmen, können dieses nur selten schon hier bei ihrer Bank tauschen; Euroscheine kann man aber einfach und sogar günstiger als zuhause in Wechselstuben (sie heißen dort "Kantor") in den Städten der EM-Gastgeber tauschen. Auch Kreditkarten sind in Polen kein Problem. Automaten geben rund um die Uhr Geld aus. Einschränkungen sind in der Ukraine möglich: An Geldautomaten überall im Land können Beträge nur bis 4000 Hrywnja (knapp 400 Euro) abgehoben werden. Das kann sich laut ARAG Experten aber trotzdem lohnen, denn der Umtauschkurs ist dort oft günstiger als in Wechselstuben, in denen Euros getauscht werden.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG
Login
Einstellungen

Druckbare Version

Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links
Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: