i 2012
Wichtige Schritte zur verbesserten Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen eingeleitet Mütter sind häufig gesundheitsbelastenden Mehrfachanforderungen ausgesetzt und leiden als Folge davon oftmals unter gesundheitlichen Problemen, wie zum Beispiel: Rückenprobleme, Migräne, Erschöpfungssyndrom, Schlaf- und Angststörungen. Präventive und rehabilitative Angebote sollen hochbelastete und gesundheitsgefährdete Mütter und Kinder zu einem frühen Zeitpunkt erreichen.
Der Gesetzgeber hat die Mutter-/Vater-Kind-Leistungen daher durch das zum 1. April 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt. Trotzdem gingen die Bewilligungen von Mutter-/Vater-Kind-Kuren in den folgenden Jahren weiter zurück.
Die dafür ursächliche Intransparenz der Bewilligungsverfahren der Krankenkassen soll nun durch die überarbeitete Fassung der Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation beseitigt werden. Arbeitshilfen, wie die Umsetzungsempfehlungen der Krankenkassen sollen die Entscheidungen zusätzlich transparenter und nachvollziehbarer machen.
Anlässlich der Trägerkonferenz der Einrichtungsträger des Müttergenesungswerkes hat die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach, MdB, heute betont: "Ich bin zuversichtlich, dass sich die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Krankenkassen durch die getroffenen Maßnahmen erhöhen wird."
Flach hob darüber hinaus positiv hervor, dass die verschiedenen Maßnahmen im Einvernehmen vom GKV-Spitzenverband, dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes, dem Müttergenesungswerk sowie dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken getroffen wurden. "Ich erwarte eine spürbare Verbesserung der Bewilligungspraxis und hoffe, dass damit deutlich mehr Familien geholfen werden kann."
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