(NL/1399512354) Der Copy-Right Pakt ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) erregt schon lange die Gemüter. Durch das ACTA-Abkommen sollen Markenpiraterie und Urheberrechtsverletzungen nationenübergreifend bekämpft werden. Doch die Gegenwehr ist groß. Hauptargumente der Kritiker: Verletzung des Datenschutzes und der Privatsphäre der User. So könnten nach ACTA Dritte wie Provider der Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden, Urheber- und Markenrechtsverletzungen nachzugehen. Die staatliche Aufsichtspflicht Marken- und Urheberrechte zu wahren, würden damit privatisiert, subsumiert Bernd Fuhlert (http://www.berndfuhlert.de), Vorstand der DATATREE AG, der sich bereits seit Jahren mit Fragen des Datenschutzes und des Haftungsmanagements auseinandersetzt.
Des Weiteren befürchten Kritiker, dass ACTA ein Überwachungsregime im Internet etabliert, um die Interessen von Markenbesitzern und Urheberrechten über Gebühr und auf aggressive Weise zu schützen. In seiner ursprünglichen Fassung sah das Abkommen vor, Provider strafrechtlich belangen zu können, wenn ihre Kunden die Infrastruktur von Firmen für den illegalen Austausch urheberrechtlich geschützter Daten wie Musik und Filme nutzen. Datenschutz-Experte Bernd Fuhlert dazu: Auch die nach ersten Nutzer-Protesten geänderte, jetzt vorliegende Fassung könnte ähnliche Vorgehensweisen zulassen. Das steht zwar nicht mehr so expressis verbis im ACTA-Vertrag. Providern werden keine Überwachungs-Verpflichtungen auferlegt, es werden auch keine neuen Straftatbestände eingeführt. Allerdings lassen ungenaue Formulierungen im Vertrag Befürchtungen zu, dass solche Kontrollen und Sanktionen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dazu beigetragen haben die Umstände, mit denen dieser Vertrag zwischen der EU, den USA, Japan und acht weiteren Staaten ausgehandelt wurde. Am Verhandlungstisch saßen neben Politikern ausschließlich Unternehmensvertreter sowie die Filmindustrie Hollywoods. Zudem wurde der EU-Beschluss zur Ratifizierung von ACTA in einer nicht öffentlichen Sitzung des Agrarausschusses gefasst, was wesentlich zum Misstrauen der Kritiker beigetragen hat, merkt Bernd Fuhlert an. Bereits am 24.11.2011 hatte das EuGH in einem Fall richtungsweisend entschieden, dass eine Einschaltung von Providern und Social Media-Diensten zur Identifizierung von Urheberrechtsverletzungen nicht statthaft ist (EuGH, Az.: C-70/10). Fuhlert dazu: Sollte das EU-Parlament ACTA nicht billigen, könnten die EU-Mitgliedstaaten, die den ACTA-Vertrag bereits ratifiziert haben, mit Verweis darauf die Ratifizierung aussetzen.
Signalwirkung dürften die letzten Wasserstandsmeldungen geben: Verschiedene Ausschüsse empfahlen, das ACTA-Abkommen im Europaparlament zu stoppen. Nun wird sich im Juli zeigen, wie die Abgeordneten abstimmen. Aber selbst mit dem Ende von ACTA sind die Bestrebungen für eine Verschärfung von Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht vom Tisch. Im Herbst steht die Novellierung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED) an. Es bleibt abzuwarten, ob bei einem Scheitern von ACTA, in dieser neuen Fassung, nicht doch einige Aspekte aus dem ACTA-Abkommen Eingang in diese Novellierung finden, kommentiert Bernd Fuhlert. Der Autor veröffentlicht regelmäßig zu den Themen Datenschutz, Haftungsmanagement sowie anderen rechtlichen Fragen im IT-Kontext. Vernetzen Sie sich mit Bernd Fuhlert und steigen Sie in die Diskussion um aktuelle Themen mit ein: https://plus.google.com/112257226637537553096/
Bernd Fuhlert
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Bernd Fuhlert steht für Expertise in den Bereichen Datenschutz und Haftungsmanagement (Compliance). Bernd Fuhlert ist als Marketingexperte mit profunden Kenntnissen der juristischen Landschaft stets auf dem neuesten Stand. Als Freier Dozent ist Bernd Fuhlert unter anderem an der Universität Duisburg/Essen, an der FOM Hochschule sowie an weiteren renommierten Institutionen tätig. Herr Fuhlert verfügt über TÜV-Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter sowie als Datenschutzauditor und ist somit ein ausgewiesener und verlässlicher Fachmann in allen Fragen rund um § 11 BDSG-Audits. Bernd Fuhlert ist als externer Datenschutzbeauftragter renommierter Unternehmen bestellt und verfügt über ein breites Netzwerk an Partnern und Kontakten.